Sitzung: 16.11.2017 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/003/2017
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen.
Der entstandene Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung kann gem. § 18
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO durch vorhandene Überschüsse der Haushaltsvorjahre
abgedeckt werden.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2015
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Jörg Lempertz und Hans Peter Ammel vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Den Vorsitz übernimmt das älteste Verbandsmitglied Hermann Kleber.
Gerhard Bermel trägt den Jahresabschluss 2015 vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig
wurde nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Der
Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung
am 24.04.2017 geprüft.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
22.960,03 EUR ab und verschlechtert sich damit um 29.880,03 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, die einen Überschuss von 6.920,00 EUR auswies.
Der Haushaltsausgleich wurde durch vorhandene Überschüsse aus Vorjahren
erreicht.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 199.680,19 EUR aus, wovon
a) ein Fehlbetrag mit 49.007,48 EUR bei den
ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) ein Fehlbetrag
von 150.672,71 EUR auf die Investitionstätigkeit entfallen.
Die Haushaltsplanung wies einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aus.
Der Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 199.680,19 EUR wurde aus
Liquiditätsmitteln der Einheitskasse gedeckt.
Das Eigenkapital reduziert sich entsprechend dem Fehlbetrag bei
der Ergebnisrechnung auf 17.424,41 EUR zum 31.12.2015.
Über das Ergebnis der Prüfung wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gerhard Bermel, in der Versammlung berichten.