Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines
Gästebeitrages in der Ortsgemeinde Rieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Satzung bekannt zu machen und die Beherbergungsbetriebe über die Einführung des
Gästebeitrages zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Rieden erhob jahrelang für den Bereich am Waldsee und
den Riedener Mühlen den Fremdenverkehrsbeitrag A gem. der Ermächtigung in § 12
Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Erhebung war möglich, da dieser Bereich als
Luftkurort im Sinne des § 1 Kurortegesetzes anerkannt war.
Mit dem Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung (GemO)
vom 22.12.2015 erfolgte zum 01.01.2016 eine grundlegende Änderung des § 12 KAG.
Auf die hierüber erfolgten Informationen wird verwiesen.
Der Gemeinderat musste daraufhin die Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrs-beitrages der Gemeinde Rieden vom 24.03.1998 zum 31.12.2016
aufheben.
Nach erfolgter Diskussion und Abwägung der Sachverhalte, ob zukünftig ein
Tourismus- oder/und ein Gästebeitrag erhoben werden soll, wurde sich für die
Erhebung des Gästebeitrages entschieden, da man in der Erhebung eines
Tourismusbeitrages einen zu hohen Zeit- und Kostenaufwand sah.
In der Sitzung des Rates am 04.09.2017 war ein Entwurf der Satzung
diskutiert und zur Entscheidung an den Arbeitskreis verwiesen worden.
Ein aus der Mitte des Rates gebildeter Arbeitskreis hat sich mit dem
Mustersatzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes zur Erhebung des
Gästebeitrages in mehreren Besprechungen, letztmalig am 26.09.2017, beschäftigt
und die beigefügte Endfassung der Satzung erarbeitet.
Neben der Satzung ist das Meldeformular, welches an die Beherbergungsbetriebe
ausgegeben werden soll, als Anlage beigefügt.