Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Ortsgemeinde Rieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen und die Beherbergungsbetriebe über die Einführung des Gästebeitrages zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Rieden erhob jahrelang für den Bereich am Waldsee und den Riedener Mühlen den Fremdenverkehrsbeitrag A gem. der Ermächtigung in § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Erhebung war möglich, da dieser Bereich als Luftkurort im Sinne des § 1 Kurortegesetzes anerkannt war.

 

Mit dem Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung (GemO) vom 22.12.2015 erfolgte zum 01.01.2016 eine grundlegende Änderung des § 12 KAG. Auf die hierüber erfolgten Informationen wird verwiesen.

 

Der Gemeinderat musste daraufhin die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrs-beitrages der Gemeinde Rieden vom 24.03.1998 zum 31.12.2016 aufheben.

 

Nach erfolgter Diskussion und Abwägung der Sachverhalte, ob zukünftig ein Tourismus- oder/und ein Gästebeitrag erhoben werden soll, wurde sich für die Erhebung des Gästebeitrages entschieden, da man in der Erhebung eines Tourismusbeitrages einen zu hohen Zeit- und Kostenaufwand sah.

 

In der Sitzung des Rates am 04.09.2017 war ein Entwurf der Satzung diskutiert und zur Entscheidung an den Arbeitskreis verwiesen worden.

 

Ein aus der Mitte des Rates gebildeter Arbeitskreis hat sich mit dem Mustersatzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes zur Erhebung des Gästebeitrages in mehreren Besprechungen, letztmalig am 26.09.2017, beschäftigt und die beigefügte Endfassung der Satzung erarbeitet.

 

Neben der Satzung ist das Meldeformular, welches an die Beherbergungsbetriebe ausgegeben werden soll, als Anlage beigefügt.