Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur
Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen
und Investitions-förderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem
in der Haushaltssatzung 2017 festgesetzten und aus der Kreditermächtigung 2016
zu übertragenden Betrag.
Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 2 % zuzüglich
ersparter Zinsen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote
bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister
zur Entscheidung vorzulegen.
Der Ortsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt,
das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren
Zinskonditionen bietet.
Der Gemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde
Rieden wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Aus der
Kreditermächtigung 2016 steht ebenfalls noch ein Betrag zur Verfügung, dessen
Höhe noch ermittelt werden muss.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m.
§ 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben
vom 25.04.2017 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im
Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 61.280 EUR erteilt. In der damaligen Genehmigung
wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr.
4.1.3 der VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.
Es wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem
Ortsbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres
2017 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste
Kreditangebot abgegeben hat.
Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:
- Volksbank RheinAhrEifel eG in Kooperation mit
der WL-Bank, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Kreissparkasse Mayen, Mayen
- Landesbank Baden-Württemberg, Mainz
- Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main
- Deutsche Genossenschafts- und Hypothekenbank,
Hamburg
Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von
10 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
sowie bis Endfälligkeit
abzugeben.
Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen,
wird eine Tilgung von 2 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt
aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.