Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem in der Haushaltssatzung 2017 festgesetzten und aus der Kreditermächtigung 2016 zu übertragenden Betrag.

 

Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 2 % zuzüglich ersparter Zinsen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Ortsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren Zinskonditionen bietet.

 

Der Gemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Rieden wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Aus der Kreditermächtigung 2016 steht ebenfalls noch ein Betrag zur Verfügung, dessen Höhe noch ermittelt werden muss.   

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben vom 25.04.2017 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 61.280 EUR erteilt. In der damaligen Genehmigung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.

 

Es wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres 2017 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste Kreditangebot abgegeben hat.

 

Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:

 

-       Volksbank RheinAhrEifel eG in Kooperation mit der WL-Bank, Bad Neuenahr-Ahrweiler

-       Kreissparkasse Mayen, Mayen

-       Landesbank Baden-Württemberg, Mainz

-       Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main

-       Deutsche Genossenschafts- und Hypothekenbank, Hamburg

 

Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von

10 Jahren

15 Jahren

20 Jahren

sowie bis Endfälligkeit

abzugeben.

 

Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen, wird eine Tilgung von 2 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.