Sitzung: 13.11.2017 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 961/008/2017
Sachverhalt:
Gem. § 95 GemO (Gemeindeordnung) ist ab 01.07.2016 der Entwurf der
Wirtschaftspläne nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur
Beschlussfassung, zur Einsichtnahme durch die Einwohner, verfügbar zu halten.
Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den
Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Wirtschaftsplan innerhalb einer
Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein
Beschluss über den Wirtschaftsplan darf erst nach dieser Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig und im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Vordereifel vom 24.10.2017. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 26.10.2017, 8:00 Uhr und endete am
09.11.2017, 16:00 Uhr.
Es wurden keine Einwände seitens der Einwohner eingebracht.