Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2017 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. minimal unterschritten.

 

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2017

 

Fällmitteldosieranlage

Die Maßnahme wurde in 2017 fertiggestellt.

 

Austausch Außenbeleuchtung LED-Lampen

Die Maßnahme wird in 2017 fertiggestellt.

 

Erneuerung Fliesen Labor/Zentrale

Die Maßnahme wird in 2017 fertiggestellt.

 

Erneuerung Telefon-Internetanschluss zur Kläranlage

Die Maßnahme wird nach 2018 verschoben.

 

Fortführung Kanaldatenbank (GIS)

Die Fortführung und Bearbeitung der Kanaldatenbank erfolgt erst in 2018.

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2017 nicht erforderlich.

 

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.