Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werksausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2017 wurde von der Buchhaltung erstellt.

Die Planansätze für die Veranstaltung bei den Erträgen sowie den Aufwendungen sind daher erheblich unterschritten worden. Bei den übrigen Erträgen und Aufwendungen konnten die Ansätze eingehalten werden.

Die Gebühren können für das Jahr 2017 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2017:

 

Sanierung SW-NW Kanal östlicher-südöstlicher Bereich

Die Maßnahme wurde in 2017 begonnen und 2018 fertiggestellt.

 

 

Sanierung Leitungsnetz Restarbeiten Abscheideanlagen

Die Maßnahme wurde in 2017 begonnen und wird in 2018 fertiggestellt.

 

 

Umlegung AW-Kanal Bereich Altes Fort

Die Maßnahme wird in 2017 begonnen und 2018 fertiggestellt.

 

 

Umlegung AW-Kanal Gewerbegebiet Süd

Die Maßnahme wird in 2017 begonnen und 2018 fertiggestellt.