Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werksausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2017 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die Gebühren können für das Jahr 2017 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2017:

 

Notwasserversorgung Leitung Kruft-Flugplatz

Die Maßnahme wird nach 2018 verschoben.

 

Sanierung Estrich Übergabeschacht (Wache)

Die Maßnahme wird in 2017 noch fertiggestellt.

 

Entleerungsleitungen 2 Schächte (alte Tankstelle, Halle 10)

Die Maßnahme wird in 2017 noch fertiggestellt.