Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde vorberaten.

2.            Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 3.238,60 EUR, soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

 

3.            Den außer- und überplanmäßigen Ausgaben lt. Jahresabschluss 2016 wird nachträglich zugestimmt.

 

4.            Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss

                in der vorliegenden Form festzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

 

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

 

Die Prüfung für das Jahr 2016 für den Betriebszweig „Wasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz.

Hinsichtlich der gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebenen Schlussbesprechung wird auf Top 1 verwiesen.

 

Den Mitgliedern des Werksausschusses und der Verbandsversammlung liegt eine Kurzfassung des Prüfungsberichtes vor. Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH wird den Jahresabschluss in der Sitzung näher erläutern.

Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2016 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 438.483,23 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 3.238,60 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Verlust in Höhe von 3.238,60 EUR, in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 erteilt.

Der Jahresabschluss sowie die Verwendung des Jahresverlustes ist gem. Betriebssatzung durch die Verbandsversammlung zu beschließen und vom Werksausschuss vorzuberaten.