Sitzung: 06.11.2017 Rechnungsprüfungsausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat:
1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde
Mendig zum 31.12.2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in
Höhe von insgesamt 127.000 EUR zuzustimmen.
3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten,
letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung
zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen.
4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über-
und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen,
soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.
Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2016
übertragen werden:
Buchungsstelle 114700.523100
Mittel für den Austausch von Fenstern im 3.
OG
des Verwaltungsgebäudes 10.000,00
EUR
Buchungsstelle 114401.082240.2.9
Anschaffungen im EDV-Bereich (Software) 8.000,00
EUR
Buchungsstelle 114700.037120.1.10
Mittel für den Einbau einer Alarmanlage im
Verwaltungsgebäude 25.000,00
EUR
Buchungsstelle 114700.082290.1.9
Mittel für Möbel im Besprechungszimmer 3. OG
im Verwaltungsgebäude 9.000,00
EUR
Buchungsstelle 551201.096130.25.17
Herstellung barrierearmer Wanderweg;
Beschluss 7.12.2016 50.000,00
EUR
Buchungsstelle 552101.096130.10.17
Gewässerrückhaltung Durchlauf Segbach Thür 25.000,00
EUR
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 747.046,64 EUR ab und verbessert sich damit um
817.706,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
70.660,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge
aus der sozialen Sicherung (453.600 EUR), den Feuerwehreinsatzkosten (39.200
EUR) und dem Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und
Abwasserwerk (332.300 EUR) und den Einsparungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen (253.000 EUR) zurückzuführen, wobei der Jahresgewinn
und die Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die
Finanzrechnung auswirken.
Mehraufwendungen gab es insbesondere bei der
sozialen Sicherung; hier entstanden auch Mehrerträge, die dies teilweise
ausglichen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von
erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 31.447,24 EUR aus, wobei
a) ein Überschuss mit 360.965,12 EUR bei den ordentlichen und
außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) einen Überschuss von 523,81 EUR
bei den durchlaufenden Geldern entstand.
c) Ein Fehlbetrag von 155.930,84
EUR entfällt auf die Investitionstätigkeiten und
weiter entstand
d) ein Fehlbetrag mit 237.005,33 EUR bei den Investitionskrediten für
die geleisteten
planmäßigen Tilgungsraten.
Das Eigenkapital erhöht sich durch
den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 8.847.301,10 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht öffentlichen Sitzung, ebenfalls am 06.11.2017, vorgenommen..