Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat:

1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 127.000 EUR zuzustimmen.

3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen.

4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.

 

Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2016 übertragen werden:

 

Buchungsstelle 114700.523100

Mittel für den Austausch von Fenstern im 3. OG

des Verwaltungsgebäudes                                                                                        10.000,00 EUR

 

Buchungsstelle 114401.082240.2.9

Anschaffungen im EDV-Bereich (Software)                                                          8.000,00 EUR

 

Buchungsstelle 114700.037120.1.10

Mittel für den Einbau einer Alarmanlage im

Verwaltungsgebäude                                                                                                  25.000,00 EUR

 

Buchungsstelle 114700.082290.1.9

Mittel für Möbel im Besprechungszimmer 3. OG

im Verwaltungsgebäude                                                                                              9.000,00 EUR

 

Buchungsstelle 551201.096130.25.17

Herstellung barrierearmer Wanderweg; Beschluss 7.12.2016                     50.000,00 EUR

 

Buchungsstelle 552101.096130.10.17

Gewässerrückhaltung Durchlauf Segbach Thür                                                25.000,00 EUR

 

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 747.046,64 EUR ab und verbessert sich damit um 817.706,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 70.660,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge aus der sozialen Sicherung (453.600 EUR), den Feuerwehreinsatzkosten (39.200 EUR) und dem Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (332.300 EUR) und den Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (253.000 EUR) zurückzuführen, wobei der Jahresgewinn und die Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die Finanzrechnung auswirken.

 

Mehraufwendungen gab es insbesondere bei der sozialen Sicherung; hier entstanden auch Mehrerträge, die dies teilweise ausglichen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 31.447,24 EUR aus, wobei

           a) ein Überschuss mit 360.965,12 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen

               Ein- und Auszahlungen und

           b) einen Überschuss von 523,81 EUR bei den durchlaufenden Geldern entstand.

           c) Ein Fehlbetrag von 155.930,84 EUR entfällt auf die Investitionstätigkeiten und

               weiter entstand

           d) ein Fehlbetrag mit 237.005,33 EUR bei den Investitionskrediten für die geleisteten

               planmäßigen Tilgungsraten.

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 8.847.301,10 EUR.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht öffentlichen Sitzung, ebenfalls am 06.11.2017, vorgenommen..