Die Durchführung der Lernmittelfreiheit ist Pflichtaufgabe der
kommunalen Selbstverwaltung und obliegt damit verantwortlich dem Schulträger.
Schulen und Schulträger sind dabei zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 nehmen auch die Grundschulen an der kostenlosen
und der entgeltlichen Schulbuchausleihe teil.
Die Schulbuchausleihe hat sich zwischenzeitlich etabliert. Es ist festzustellen,
dass im laufenden Schuljahr 2017/2018 von den aktuell rd. 469 Schülerinnen und
Schülern an den Grundschulen Mendig, Rieden und Thür zurzeit 226 Kinder an der
Schulbuchausleihe teilnehmen. Dabei erhalten 108 Schülerinnen u. Schüler ihre
Lernmittel kostenlos. An der entgeltlichen Schulbuchausleihe nehmen derzeit 118
Kinder teil.
Für das kommende Schuljahr 2018/2019 wurde mit einer annähernd gleich
hohen Teilnehmerquote (250 Kinder) kalkuliert und die Kostenansätze auf dieser
Basis geschätzt.
Auf Basis dieser
grundsätzlichen Werte und bisherigen Erfahrungen werden für den Entwurf des
Haushalts 2018 der VG bei den einzelnen Buchungsstellen folgende Beträge
angemeldet:
Buchungsstelle Erläuterungen Ansatz
242101.414420 Zuweisung u. Zuschüsse des Landes für lfd. Zwecke
Pauschale
Verwaltungskostenerstattung des Landes
(12,00
EUR pro teilnehmenden Schüler) 3.000 EUR
Zuweisung
für Anschaffung v. Lernmitteln 9.000 EUR
Ansatz
damit insgesamt
12.000 EUR
242101.432100 Entgelte für die Benutzung von öffentl. Einrichtungen
und
für wirtschaftliche Dienstleistungen
= Elternentgelte für die Schulbuchausleihe = 3.500
EUR
242101.523800 Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung
Geringwertige
Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und
Sonstige
Gegenstände – vorsorglicher Ansatz 300
EUR
242101.524500 Weitere Verwaltung- u. Betriebsaufwendungen….
=
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Anschaffung
neuer,
zum Verleih bestimmter Lernmittel 9.000
EUR
242101.524700 Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
=
sonstige Verbrauchsmittel 100
EUR
242101.525420 Kostenerstattung – …. – an das Land
Erstattung
der Elternentgelte an das Land 3.500
EUR
242101.529200 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
= Umsetzung der Lernmittelrück- und
-neuausgabe durch
örtlichen
Buchhändler über eine abzuschließende Ver-
einbarung
(geschätzt 8,00 EUR pro teiln. Schüler) 2.000
EUR
Die Schulbuchausleihe hat sich zwischenzeitlich etabliert. Daher ist eine umfangreiche Sitzungsvorlage ab dem Jahr 2018 für den Schulträgerausschuss nicht mehr erforderlich.
In regelmäßigen Abständen möchte der Ausschuss über die Anzahl der Teilnehmer an der Schulbuchausleihe informiert werden.