Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Durchführung der Lernmittelfreiheit ist Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und obliegt damit verantwortlich dem Schulträger. Schulen und Schulträger sind dabei zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet. Seit dem Schuljahr 2012/2013 nehmen auch die Grundschulen an der kostenlosen und der entgeltlichen Schulbuchausleihe teil.

 

Die Schulbuchausleihe hat sich zwischenzeitlich etabliert. Es ist festzustellen, dass im laufenden Schuljahr 2017/2018 von den aktuell rd. 469 Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen Mendig, Rieden und Thür zurzeit 226 Kinder an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Dabei erhalten 108 Schülerinnen u. Schüler ihre Lernmittel kostenlos. An der entgeltlichen Schulbuchausleihe nehmen derzeit 118 Kinder teil.

 

Für das kommende Schuljahr 2018/2019 wurde mit einer annähernd gleich hohen Teilnehmerquote (250 Kinder) kalkuliert und die Kostenansätze auf dieser Basis geschätzt.

 

 

Auf Basis dieser grundsätzlichen Werte und bisherigen Erfahrungen werden für den Entwurf des Haushalts 2018 der VG bei den einzelnen Buchungsstellen folgende Beträge angemeldet:

 

 

Buchungsstelle     Erläuterungen                                                                    Ansatz

 

242101.414420  Zuweisung u. Zuschüsse des Landes für lfd. Zwecke

                                               Pauschale Verwaltungskostenerstattung des Landes

                                               (12,00 EUR pro teilnehmenden Schüler)                                                3.000 EUR

                                               Zuweisung für Anschaffung v. Lernmitteln                                          9.000 EUR

                                               Ansatz damit insgesamt                                                                             12.000 EUR

 

242101.432100  Entgelte für die Benutzung von öffentl. Einrichtungen

und für wirtschaftliche Dienstleistungen

= Elternentgelte für die Schulbuchausleihe =                      3.500 EUR

 

242101.523800  Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung

                                               Geringwertige Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und

                                               Sonstige Gegenstände – vorsorglicher Ansatz                       300 EUR

 

242101.524500  Weitere Verwaltung- u. Betriebsaufwendungen….

                                               = Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Anschaffung

                                               neuer, zum Verleih bestimmter Lernmittel                                         9.000 EUR

 

242101.524700  Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

                                               = sonstige Verbrauchsmittel                                                                         100 EUR

 

242101.525420  Kostenerstattung – …. – an das Land

                                               Erstattung der Elternentgelte an das Land                                           3.500 EUR

 

242101.529200  Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

= Umsetzung der Lernmittelrück- und -neuausgabe durch

                                               örtlichen Buchhändler über eine abzuschließende Ver-

                                               einbarung (geschätzt 8,00 EUR pro teiln. Schüler)                             2.000 EUR

 

 

 

Die Schulbuchausleihe hat sich zwischenzeitlich etabliert. Daher ist eine umfangreiche Sitzungsvorlage ab dem Jahr 2018 für den Schulträgerausschuss nicht mehr erforderlich.

 

In regelmäßigen Abständen möchte der Ausschuss über die Anzahl der Teilnehmer an der Schulbuchausleihe informiert werden.