Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Änderung der Verbandsordnung vom 12.11.1987 und beauftragt die Verwaltung, die geänderte Verbandsordnung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Genehmigung vorzulegen und bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Zum 01.01.2001 ist das Landeswaldgesetz (LWaldG) in Kraft getreten, wodurch grundlegende Neuregelungen des Waldrechts geschaffen wurden. Das LWaldG lässt gem.  § 38 Abs. 7 die vorhandenen Forstverbände in ihrem Bestand unberührt. Das Landesforstgesetz (LFG) ist als spezielle Rechtsgrundlage entfallen.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hält es für zweckmäßig, die bisherigen Verbandsordnungen für Zweckverbände zur Waldbewirtschaftung den veränderten Anforderungen anzupassen, da diese nicht mehr gesetzeskonform sind. Hierzu hat er eine neue „Muster-Verbandsordnung für einen Zweckverband zur Waldbewirtschaftung“ veröffentlicht.

 

Die Regelungen im Muster basieren überwiegend auf den Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG; bisher Zweckverbandsgesetz – ZwV - genannt).

 

Die Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden ist zum 12.11.1987 in Kraft getreten.

Das Muster des GStB enthält überwiegend neue Bestimmungen, die in der derzeit geltenden Verbandsordnung nicht berücksichtigt sind; teilweise sind Bestimmungen geändert worden.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine Anpassung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes vorzunehmen.

 

In der Anlage ist eine Übersicht der Änderungen zur bisherigen Verbandsordnung beigefügt.