Sitzung: 16.10.2017 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/017/2017
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Änderung der Verbandsordnung vom 12.11.1987
und beauftragt die Verwaltung, die geänderte Verbandsordnung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Genehmigung vorzulegen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Zum 01.01.2001 ist das Landeswaldgesetz (LWaldG) in Kraft getreten,
wodurch grundlegende Neuregelungen des Waldrechts geschaffen wurden. Das LWaldG
lässt gem. § 38 Abs. 7 die vorhandenen
Forstverbände in ihrem Bestand unberührt. Das Landesforstgesetz (LFG) ist als
spezielle Rechtsgrundlage entfallen.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hält es für zweckmäßig, die
bisherigen Verbandsordnungen für Zweckverbände zur Waldbewirtschaftung den
veränderten Anforderungen anzupassen, da diese nicht mehr gesetzeskonform sind.
Hierzu hat er eine neue „Muster-Verbandsordnung für einen Zweckverband zur
Waldbewirtschaftung“ veröffentlicht.
Die Regelungen im Muster basieren überwiegend auf den Bestimmungen des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG; bisher Zweckverbandsgesetz –
ZwV - genannt).
Die Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden ist zum
12.11.1987 in Kraft getreten.
Das Muster des GStB
enthält überwiegend neue Bestimmungen, die in der derzeit geltenden
Verbandsordnung nicht berücksichtigt sind; teilweise sind Bestimmungen geändert
worden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine Anpassung der Verbandsordnung
des Forstzweckverbandes vorzunehmen.
In der Anlage ist eine Übersicht der Änderungen zur bisherigen Verbandsordnung beigefügt.