Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gilt u. a. § 37 Gemeindeordnung (GemO) - Geschäftsordnung - sinngemäß für Zweckverbände.

 

Demnach soll die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden gem. § 37 GemO eine Geschäftsordnung beschließen.

 

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit der Verbandsversammlung beschränkt.

Jede neu gewählte Verbandsversammlung hat eine neue Geschäftsordnung zu beschließen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GemO).

 

Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter (vergl. § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GemO).

Der Forstzweckverband Ettringen-Rieden hat bisher nicht über eine Geschäftsordnung beschlossen.

 

Auf den beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für den Forstzweckverband wird verwiesen.