Sitzung: 16.10.2017 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/015/2017
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gilt u. a. § 37 Gemeindeordnung (GemO) -
Geschäftsordnung - sinngemäß für Zweckverbände.
Demnach
soll die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden gem. § 37
GemO eine Geschäftsordnung beschließen.
Die
Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit
der Verbandsversammlung beschränkt.
Jede
neu gewählte Verbandsversammlung hat eine neue Geschäftsordnung zu beschließen
(vgl. § 37 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GemO).
Bis zur Beschlussfassung über die
neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter (vergl. § 37
Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GemO).
Der Forstzweckverband Ettringen-Rieden hat bisher nicht über eine
Geschäftsordnung beschlossen.
Auf den beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für den
Forstzweckverband wird verwiesen.