Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner der beteiligten Verbandsmitglieder verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Der § 97 GemO ist gem. § 7 Abs. 1 KomZG auch für Zweckverbände anwendbar.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 27.09.2017. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 28.09.2017, 08.00 Uhr und endete am 11.10.2017, 16.00 Uhr.

 

Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.