Sitzung: 16.10.2017 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/014/2017
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner der beteiligten Verbandsmitglieder verfügbar
zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss
ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist
von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser
14-Tages-Frist erfolgen.
Der § 97 GemO ist gem. § 7 Abs. 1 KomZG auch für Zweckverbände anwendbar.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 27.09.2017. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 28.09.2017, 08.00 Uhr und endete am
11.10.2017, 16.00 Uhr.
Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.