Sitzung: 16.10.2017 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/002/2017
Beschluss:
Der Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten ersten stellvertretenden
Verbandsvorsteher Herr Alfred Schomisch die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter
aus.
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 der KomZG gilt u.a. § 53 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände.
Gemäß § 53 Abs. 1 GemO sind die stellvertretenden Verbandsvorsteher nach
den Vorschriften des Landesbeamtengesetz zu ernennen. Sie sind in öffentlicher
Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zu vereidigen und in ihr Amt
einzuführen.