Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 11.986,36 EUR ab und verbessert sich damit um 9.343,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 21.330,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist insbesondere auf Einsparungen bei den Personalaufwendungen für die Waldarbeiter und Mindererträgen bei der Erstattung der Personalaufwendungen durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen.

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 9.984,81 EUR aus, der bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstanden ist.

 

Durch den Finanzmittelfehlbetrag vermindert sich die bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf insgesamt 73.075,68 EUR.

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017.

 

Nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 wurde kein Betrag übertragen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf nunmehr 81.943,74 EUR.