Sitzung: 16.10.2017 Rechnungsprüfungsausschuss Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/007/2017
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2016
festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 11.986,36 EUR ab und verbessert sich damit um
9.343,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
21.330,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist insbesondere auf Einsparungen bei
den Personalaufwendungen für die Waldarbeiter und Mindererträgen bei der
Erstattung der Personalaufwendungen durch die Verbandsmitglieder
zurückzuführen.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 9.984,81 EUR aus, der bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstanden ist.
Durch den Finanzmittelfehlbetrag vermindert sich die bestehende
Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf insgesamt 73.075,68 EUR.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017.
Nach der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr
2015 wurde kein Betrag übertragen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf nunmehr 81.943,74 EUR.