Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

1.       den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,

2.       der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 96.637,53 EUR und der Übertragung der Kreditermächtigung mit 120.000,00 EUR zuzustimmen,

3.       dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen,

4.       die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 331,38 EUR ab und verbessert sich damit um 120.531,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 120.200,00 EUR ausgewiesen war.

 

Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 141.819,60 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 176.978,67 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 229.907,17 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 194.748,10 EUR entstand.

 

Der Finanzmittelüberschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der  Verbandsgemeinde verwendet.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 402.850,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung ins Jahr 2015. Es erfolgte eine Aufnahme i. H. v. 230.000,00 EUR und ein Übertrag in das Jahr 2016 mit 120.000,00 EUR.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 3.958.356,17 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner Sitzung am 11.07.2017 vorgenommen.