Sitzung: 19.09.2017 Rechnungsprüfungsausschusses Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/022/2017
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat:
1.
den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum
31.12.2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
2.
der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von
96.637,53 EUR und der Übertragung der Kreditermächtigung mit 120.000,00 EUR
zuzustimmen,
3.
dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu
erteilen,
4.
die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und
außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit
dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Bell wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 331,38 EUR ab und verbessert sich damit um
120.531,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
120.200,00 EUR ausgewiesen war.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 141.819,60 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 176.978,67 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 229.907,17 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
194.748,10 EUR entstand.
Der Finanzmittelüberschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde
verwendet.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 402.850,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung ins Jahr 2015. Es erfolgte eine Aufnahme i. H. v. 230.000,00 EUR und ein Übertrag in das Jahr 2016 mit 120.000,00 EUR.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 3.958.356,17 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner Sitzung am 11.07.2017
vorgenommen.