Beschluss:
Der Gemeinderat schließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
ab, nimmt den vorliegenden Plan als Entwurf an und beauftragt die Verwaltung,
das Auslegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 beschlossen, den
Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der L82, 1. Änderung“ aufzustellen.
In der Zeit vom 23.08.2017 bis 06.09.2017 fand die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit statt. Es wurden keine Stellungnahmen
abgegeben.
Der vorliegende Plan kann als Entwurf angenommen und das
Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.