Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ab, nimmt den vorliegenden Plan als Entwurf an und beauftragt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der L82, 1. Änderung“ aufzustellen.

 

In der Zeit vom 23.08.2017 bis 06.09.2017 fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der vorliegende Plan kann als Entwurf angenommen und das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.