Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Der Gemeinderat
beschließt:
1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2015
festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
2. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 96.637,53
EUR und der Übertragung der Kreditermächtigung mit 120.000,00 EUR zuzustimmen,
3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und
außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit
dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Bernd Merkler, Godehard Jünemann, Doris Roßmann und Erich Schlich vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Den Vorsitz übernimmt Artur Soetebier.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Bell wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit
einem Jahresüberschuss von 331,38 EUR ab und verbessert sich damit um
120.531,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
120.200,00 EUR ausgewiesen war.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 141.819,60 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 176.978,67 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 229.907,17 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
194.748,10 EUR entstand.
Der Finanzmittelüberschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde
verwendet.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 402.850,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung ins Jahr 2015. Es erfolgte eine Aufnahme i. H. v. 230.000,00 EUR und ein Übertrag in das Jahr 2016 mit 120.000,00 EUR.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 3.958.356,17 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 eine
Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner öffentlichen Sitzung über den
nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat:
1. den Jahresabschluss
der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen,
2. der Übertragung von
Haushaltsmitteln in Höhe von 96.637,53 EUR und der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 120.000,00 EUR zuzustimmen,
3. dem Ortsbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die
in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss
2015 zu erteilen,
4. die im Jahresabschluss
ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich
zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.“
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das
Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.