Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2015
Der Stadtrat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2015 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 21.632,09 EUR für die
Förderung privater Maßnahmen zur Modernisierung und der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 171.493,77 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Jörg Lempertz, Hans Peter Ammel, Thomas Schneider, Konrad Böhnlein und Markus Tiede vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Den Vorsitz übernimmt Achim Grün.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 565.060,47 EUR ab und verbessert sich damit um
410.139,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
975.200,00 EUR (inkl. des Sonderpostens aus dem kommunalen Finanzausgleich)
ausgewiesen war.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer sowie den
Einsparungen bei den Personalaufwendungen der städtischen Beschäftigten und
Unterhaltungsmaßnahmen sowie den Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung, der
Personalkostenerstattung an die Kindergärten St. Genovefa und St. Nikolaus und
der Umlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zurückzuführen. Die
Einsparung bzgl. der Umlage resultiert aus einer Berichtigung der Jahre 2008
bis 2013.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 145.035,06 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 77.084,83 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 415.163,09 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
357.404,04 EUR entstand sowie
d)
ein
Fehlbetrag von 10.191,18 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen
wird.
Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde i. H. v. 145.035,06 EUR abgedeckt.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 mit insgesamt
21.632,09 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Nach der Haushaltssatzung 2015, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 600.850,00 EUR vorgesehen.
Aus dem Haushaltsjahr 2014 wurde ein Betrag i.H.v. 394.371,20 EUR nach 2015
übertragen. Im Jahr 2015 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i.H.v.
800.000,00 EUR aus der übertragenen Kreditermächtigung 2014 und einem
Teilbetrag der Kreditermächtigung 2015. Zudem wurde eine Übertragung gem. § 103
GemO ins Jahr 2015 i.H.v. 171.493,77 EUR vorgenommen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr
5.966.793,07 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2015 in seiner Sitzung am 21.06.2017 geprüft und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.