Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat hat die Absicht weitere Neubaugebiete auszuweisen, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde im Vorfeld in den Besitz der Grundstücke gelangt. 

 

Im Rahmen der weiteren Vorprüfung wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, Gespräche mit den betreffenden Grundstückseigentümern zu führen und den Auftrag zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu erteilen. Der Rat ist regelmäßig über den Sachstand zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Vor mehreren Wochen fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Mitgliedern des Gemeinderates auch Vertreter der Bauverwaltung teilnahmen.

 

Dabei wurden verschiedene Örtlichkeiten aufgesucht, wo nach Ansicht der Kommune zukünftig noch Baugebiete entstehen könnten. Die Verwaltung hatte im Anschluss den Auftrag zur Durchführung einer überschlägigen Prüfung hinsichtlich der Realisierbarkeit, d.h. ob sich rechtliche oder tatsächliche Gründe aufdrängen, die eine Realisierung von vorn heran ausschließen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Darauf aufbauend soll nun im Gemeinderat diskutiert werden, ob und falls ja für welche Bereiche Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht werden sollen.

 

Um Baulücken in den potentiellen Neubaugebieten zu vermeiden, sollte die Gemeinde im Vorfeld in den Besitz der betreffenden Grundstücke gelangen.

 

Zur Klärung der Realisierbarkeit ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Da diese Prüfung über zwei Vegetationsperioden erfolgen muss, sollte eine Beauftragung zeitnah erfolgen. Ein Fachbüro wurde zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Dieses liegt bis dato noch nicht vor. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu vergeben.

 

Ein Lageplan der möglichen Baugebiete ist als Anlage beigefügt.