Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Antragssteller reichte im März 2017 einen Bauantrag zur Errichtung von Stahlrundsilos zur Getreidelagerung (Gemarkung: Niedermendig, Flur: 17, Flurstück 130/10) ein. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen L 120 und Bahnlinie“. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind eine maximale Firsthöhe von 12m und eine maximale Traufhöhe von 9,5m zulässig.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 04.04.2017 versagt, da die Gesamthöhe der Silos ca. 27m (ohne Steg) betragen sollte. Der neue Elevator wäre nochmals um 1-2 Meter höher gewesen. Seinerzeit war das Gremium jedoch bereit, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit die Höhe der neuen Silos sich an der Höhe der bestehenden Silos orientiere. Diese Entscheidung wurde der Kreisverwaltung am 11.04.2017 schriftlich mitgeteilt.

 

In der Sitzung vom 06.06.2017 wurde das Einvernehmen erneut versagt, da aus den aktualisierten Plänen die Gesamthöhe inkl. Steg/Galerie nicht ersichtlich und der neue Elevator nicht eingezeichnet war. Der Planer, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm, wurde von den Ausschussmitgliedern darum gebeten, vollständige Pläne mit Bemaßung einzureichen.

 

Über den Sachverhalt sollte sodann in der nächsten Sitzung des Stadtrates nochmals beraten werden. Da die vorliegenden Pläne nicht aussagekräftig waren, Daten fehlten und eine Beratung daher nicht möglich war, wurde der Punkt von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 27.06.2017 abgesetzt.

 

Am 06.07.2017 errichtete der Bauherr die Silos ohne die notwendige Baugenehmigung. Die Untere Bauaufsichtsbehörde war hierüber informiert und ist auch umgehend tätig geworden.

 

Die neuen, bereits errichteten Silos weisen nun folgende Maße auf:

Gesamthöhe Silos inkl. Galerie:               23,89m

Neuer Elevator (noch nicht gebaut)       26,20m

 

Bestehende Silos inkl. Galerie   21,30m

Bestehende Elevatoren:                             26,00m und  22,80m

Bestehendes Gebäude                               21,50m

(Für diese Überschreitung der Trauf- und Firsthöhe wurde im Jahre 2003 eine Befreiung erteilt).

 

Der Bauausschuss hat nunmehr erneut über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu beraten und zu entscheiden.