Sitzung: 15.08.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/052/2017
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller reichte im März 2017 einen Bauantrag zur Errichtung
von Stahlrundsilos zur Getreidelagerung (Gemarkung: Niedermendig, Flur: 17,
Flurstück 130/10) ein. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen L 120 und
Bahnlinie“. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind eine maximale Firsthöhe von
12m und eine maximale Traufhöhe von 9,5m zulässig.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 04.04.2017 versagt, da die
Gesamthöhe der Silos ca. 27m (ohne Steg) betragen sollte. Der neue Elevator
wäre nochmals um 1-2 Meter höher gewesen. Seinerzeit war das Gremium jedoch
bereit, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit die Höhe der neuen
Silos sich an der Höhe der bestehenden Silos orientiere. Diese Entscheidung
wurde der Kreisverwaltung am 11.04.2017 schriftlich mitgeteilt.
In der Sitzung vom 06.06.2017 wurde das Einvernehmen erneut versagt, da aus
den aktualisierten Plänen die Gesamthöhe inkl. Steg/Galerie nicht ersichtlich
und der neue Elevator nicht eingezeichnet war. Der Planer, der ebenfalls an der
Sitzung teilnahm, wurde von den Ausschussmitgliedern darum gebeten,
vollständige Pläne mit Bemaßung einzureichen.
Über den Sachverhalt sollte sodann in der nächsten Sitzung des Stadtrates
nochmals beraten werden. Da die vorliegenden Pläne nicht aussagekräftig waren,
Daten fehlten und eine Beratung daher nicht möglich war, wurde der Punkt von
der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 27.06.2017 abgesetzt.
Am 06.07.2017 errichtete der Bauherr die Silos ohne die notwendige
Baugenehmigung. Die Untere Bauaufsichtsbehörde war hierüber informiert und ist
auch umgehend tätig geworden.
Die neuen, bereits errichteten Silos weisen nun folgende Maße auf:
Gesamthöhe Silos inkl. Galerie: 23,89m
Neuer Elevator (noch nicht gebaut) 26,20m
Bestehende Silos inkl. Galerie 21,30m
Bestehende Elevatoren: 26,00m
und 22,80m
Bestehendes Gebäude 21,50m
(Für diese Überschreitung
der Trauf- und Firsthöhe wurde im Jahre 2003 eine Befreiung erteilt).
Der Bauausschuss hat
nunmehr erneut über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31
Abs. 2 BauGB zu beraten und zu entscheiden.