Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 31.350,23 EUR zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Mendig vom 08.11.2016 wurde folgender Sachverhalt beschlossen:

 

„Die Teeküche im Kindergarten ist in die Jahre gekommen und für die jetzige Situation mit den Ganztagsplätzen und dem Angebot von Mittagessen nicht geeignet. Der Arbeitsablauf ist für die Erzieherinnen und die Küchenkraft so nicht optimal zu gestalten. Weiterhin bestehen seitens des Gesundheits- und Veterinäramtes Mängel, was die Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln sowie die Erwärmung der Speisen anbetrifft.

 

In diesem Jahr wurden für Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude 17.000 € in den Haushalt eingestellt. Die Arbeiten konnten aus organisatorischen Gründen im Kindergarten bislang jedoch nicht durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Sanierung der Küche zu verwenden. Ein entsprechendes Angebot wurde bereits angefordert. Es beläuft sich auf rd. 25.000 €. Die entsprechenden Leistungen könnten so aufgeteilt werden, dass ein Teil in diesem und der Rest zu Beginn des kommenden Jahres angeschafft werden.

 

Der Stadtrat hatte seinerzeit beschlossen, die notwendige Sanierung der Küche im letzten Quartal 2016 und im ersten Quartal 2017 durchzuführen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, nach erfolgter Preisanfrage, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.“

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Maßnahme „Umgestaltung Kinderspielplatz“ eine Holzgarage, die im Haushaltsjahr 2016 bestellt wurde, aufgrund von Lieferschwierigkeiten erst im Haushaltsjahr 2017 geliefert und war daher auch dem Haushaltsjahr 2017 zu zuordnen.

 

Sowohl die Sanierung der Küche als auch die Lieferung und der Aufbau der Holzgarage wurden mittlerweile durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 39.350,23 EUR, wobei hiervon 7146,06 EUR für die Anschaffung und Errichtung der Holzgarage angefallen sind. Entsprechende Mittel wurden für 2016 in den Haushalt aufgenommen und die Arbeiten wurden auch 2016 erbracht. Aufgrund der Tatsache, dass die Rechnung jedoch erst in 2017 einging, musste der Betrag dem Jahr 2017 zugordnet werden.

 

Eine Übertragung der nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel 2016 bei der Unterhaltung (365200.523100) war haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

Hinsichtlich der Verteilerküche erklärt sich die Differenz zu dem seinerzeit vorliegenden Angebot wie folgt:

 

In den vorliegenden Angeboten war die Montage der Küche nur als Stundeneinheitspreis enthalten und wurde nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet.

 

Im Haushaltsplan 2017 wurde lediglich ein Betrag in Höhe von 8.000 EUR für eine Verteilerküche eingestellt.

 

Verausgabt wurde in 2017 die Summe von insgesamt 39.350,23 EUR (für die Küche und die Holzgarage). Somit wurden 31.350,23 EUR überplanmäßig verausgabt.

 

Einen Beschluss des Stadtrates für die überplanmäßige Auszahlung in 2017 ist daher nachträglich einzuholen.