Beschluss:
Der Stadtrat stimmt
der überplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 31.350,23 EUR zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Mendig vom 08.11.2016 wurde folgender
Sachverhalt beschlossen:
„Die Teeküche im Kindergarten
ist in die Jahre gekommen und für die jetzige Situation mit den Ganztagsplätzen
und dem Angebot von Mittagessen nicht geeignet. Der Arbeitsablauf ist für die
Erzieherinnen und die Küchenkraft so nicht optimal zu gestalten. Weiterhin
bestehen seitens des Gesundheits- und Veterinäramtes Mängel, was die Lagerung
und Kühlung von Lebensmitteln sowie die Erwärmung der Speisen anbetrifft.
In diesem Jahr wurden für
Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude 17.000 € in den Haushalt eingestellt. Die
Arbeiten konnten aus organisatorischen Gründen im Kindergarten bislang jedoch
nicht durchgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Sanierung der Küche zu verwenden.
Ein entsprechendes Angebot wurde bereits angefordert. Es beläuft sich auf rd.
25.000 €. Die entsprechenden Leistungen könnten so aufgeteilt werden, dass ein
Teil in diesem und der Rest zu Beginn des kommenden Jahres angeschafft werden.
Der Stadtrat hatte seinerzeit
beschlossen, die notwendige Sanierung der Küche im letzten Quartal 2016 und im
ersten Quartal 2017 durchzuführen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, nach
erfolgter Preisanfrage, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter
zu vergeben.“
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Maßnahme „Umgestaltung
Kinderspielplatz“ eine Holzgarage, die im Haushaltsjahr 2016 bestellt wurde,
aufgrund von Lieferschwierigkeiten erst im Haushaltsjahr 2017 geliefert und war
daher auch dem Haushaltsjahr 2017 zu zuordnen.
Sowohl die Sanierung der Küche als auch die Lieferung und der Aufbau der
Holzgarage wurden mittlerweile durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
39.350,23 EUR, wobei hiervon 7146,06 EUR für die Anschaffung und Errichtung der
Holzgarage angefallen sind. Entsprechende Mittel wurden für 2016 in den
Haushalt aufgenommen und die Arbeiten wurden auch 2016 erbracht. Aufgrund der
Tatsache, dass die Rechnung jedoch erst in 2017 einging, musste der Betrag dem
Jahr 2017 zugordnet werden.
Eine Übertragung der nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel 2016
bei der Unterhaltung (365200.523100) war haushaltsrechtlich nicht möglich.
Hinsichtlich der Verteilerküche erklärt sich die Differenz zu dem
seinerzeit vorliegenden Angebot wie folgt:
In den vorliegenden Angeboten war die Montage der Küche nur als Stundeneinheitspreis
enthalten und wurde nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet.
Im Haushaltsplan 2017 wurde lediglich ein Betrag in Höhe von 8.000 EUR
für eine Verteilerküche eingestellt.
Verausgabt wurde in 2017 die Summe von insgesamt 39.350,23 EUR (für die
Küche und die Holzgarage). Somit wurden 31.350,23 EUR überplanmäßig verausgabt.
Einen Beschluss des Stadtrates für die überplanmäßige Auszahlung in 2017
ist daher nachträglich einzuholen.