Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausdehnung des SO-Gebietes „Hubschrauberlandeplatz, Polizeistation und Autobahnmeisterei“ entsprechend der beigefügten Planung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgezogene Bürgerbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat Anfang des Jahres bekannt gegeben, dass die Dienststelle der Autobahnpolizei in Mendig an ihrem bisherigen Standort erhalten bleibt und baulich erweitert wird, insbesondere um die Neuerrichtung einer Raumschießanlage für den allgemeinen Polizeibetrieb.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mendig ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hubschrauberlandeplatz, Polizeistation und Autobahnmeisterei“ ausgewiesen.

Dieses Sondergebiet soll in westlicher Richtung ausgedehnt werden, um der modifizierten Planungskonzeption gerecht zu werden und die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung der Raumschießanlage und der übrigen baulichen Erweiterungen zu schaffen.  Die Zweckbestimmung des Sondergebietes umfasst die vorliegenden Planungen und bleibt beibehalten.

Die vorhandene Liegenschaft in Mendig liegt unmittelbar an der A 61 und bietet hervorragende Möglichkeiten zur flexiblen Nutzung und zur zukunftsfähigen Erweiterung des Standortes.

Der Standort Mendig wird zur zentralen Polizeiautobahnstation ausgebaut. Zusätzlich wird auf dem bislang ungenutzten Teil des Geländes ein Schießzentrum mit einer modernen Raumschießanlage errichtet. Dort können sich die Polizisten mit praxisnahen Übungsszenarien auf Einsätze vorbereiten.

Bei der neuen Autobahnpolizeistation werden rund 60 Beamte in Wechselschicht ihren Dienst versehen. Dadurch werden drei bis fünf Funkstreifenwagenbesatzungen zur Verfügung stehen, womit der Streckenabschnitt im Bereich des Hunsrücks durch eine Präsenzstreife ständig lückenlos abgedeckt werden kann. Diese polizeiliche Präsenz kann durch spezialisierte Verkehrsüberwachungskräfte (Schwerverkehrskontrollgruppe, Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung, Fahndungseinheit der Verkehrsdirektion Koblenz) sowie in dringenden Fällen durch Angehörige der Polizeiinspektionen Simmern und Boppard kurzfristig ergänzt werden.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist entbehrlich, da die Grenzen der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit von 10.000 m² unterschritten werden.