Sitzung: 28.06.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/040/2017
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB eine 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausdehnung des SO-Gebietes
„Hubschrauberlandeplatz, Polizeistation und Autobahnmeisterei“ entsprechend der
beigefügten Planung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgezogene
Bürgerbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat Anfang des Jahres bekannt
gegeben, dass die Dienststelle der Autobahnpolizei in Mendig an ihrem
bisherigen Standort erhalten bleibt und baulich erweitert wird, insbesondere um
die Neuerrichtung einer Raumschießanlage für den allgemeinen Polizeibetrieb.
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mendig ist
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hubschrauberlandeplatz,
Polizeistation und Autobahnmeisterei“ ausgewiesen.
Dieses Sondergebiet soll in westlicher Richtung ausgedehnt werden, um
der modifizierten Planungskonzeption gerecht zu werden und die
Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung der Raumschießanlage und der
übrigen baulichen Erweiterungen zu schaffen.
Die Zweckbestimmung des Sondergebietes umfasst die vorliegenden
Planungen und bleibt beibehalten.
Die vorhandene Liegenschaft in Mendig liegt unmittelbar an der A 61 und
bietet hervorragende Möglichkeiten zur flexiblen Nutzung und zur
zukunftsfähigen Erweiterung des Standortes.
Der Standort Mendig wird zur zentralen Polizeiautobahnstation ausgebaut.
Zusätzlich wird auf dem bislang ungenutzten Teil des Geländes ein Schießzentrum
mit einer modernen Raumschießanlage errichtet. Dort können sich die Polizisten
mit praxisnahen Übungsszenarien auf Einsätze vorbereiten.
Bei der neuen Autobahnpolizeistation werden rund 60 Beamte in
Wechselschicht ihren Dienst versehen. Dadurch werden drei bis fünf
Funkstreifenwagenbesatzungen zur Verfügung stehen, womit der Streckenabschnitt
im Bereich des Hunsrücks durch eine Präsenzstreife ständig lückenlos abgedeckt
werden kann. Diese polizeiliche Präsenz kann durch spezialisierte
Verkehrsüberwachungskräfte (Schwerverkehrskontrollgruppe, Geschwindigkeits- und
Abstandsüberwachung, Fahndungseinheit der Verkehrsdirektion Koblenz) sowie in
dringenden Fällen durch Angehörige der Polizeiinspektionen Simmern und Boppard
kurzfristig ergänzt werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist entbehrlich, da die Grenzen der
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit von 10.000 m²
unterschritten werden.