Sitzung: 21.06.2017 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/041/2017
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2015 festzustellen,
- dem Stadtbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2015 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 21.632,09 EUR für die
Förderung privater Maßnahmen zur Modernisierung und der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 171.493,77 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 565.060,47 EUR ab und verbessert sich damit um
410.139,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
975.200,00 EUR (inkl. des Sonderpostens aus dem kommunalen Finanzausgleich)
ausgewiesen war.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer sowie den
Einsparungen bei den Personalaufwendungen der städtischen Beschäftigten und
Unterhaltungsmaßnahmen sowie Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung, der
Personalkostenerstattung an die Kindergärten St. Genovefa und St. Nikolaus und
der Umlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zurückzuführen. Die
Einsparung bzgl. der Umlage resultiert aus einer Berichtigung der Jahre 2008
bis 2013.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 145.035,06 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 77.084,83 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 415.163,09 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
357.404,04 EUR entstand sowie
d)
ein
Fehlbetrag von 10.191,18 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen
wird.
Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde i. H. v. 145.035,06 EUR abgedeckt.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 mit insgesamt
21.632,09 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Nach der Haushaltssatzung 2015, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 600.850,00 EUR
vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2014 wurde ein Betrag i.H.v. 394.371,20 EUR
übertragen. Im Jahr 2015 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i.H.v.
800.000,00 EUR aus der übertragenen Kreditermächtigung 2014 und einem
Teilbetrag der Kreditermächtigung 2015. Zudem wurde eine Übertragung gem. § 103
GemO ins Jahr 2015 i.H.v. 171.493,77 EUR vorgenommen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr
5.966.793,07 EUR.