Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Bell an der L 82“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen und den Plan nochmal dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Zuge der Verkaufsverhandlungen für die Gewerbegrundstücke im 2.
Bauabschnitt im Gewerbegebiet Bell am Rothen Berg hat sich gezeigt, dass größere
zusammenhängende Gewerbeflächen benötigt werden. Vor allem im südlichen Bereich
sind tiefere Grundstückszuschnitte erforderlich.
Die Gewerbegrundstücke weisen nicht unerhebliche private Grünflächen auf,
die derzeit nicht für eine gewerbliche Bebauung zur Verfügung stehen.
Es ist nun vorgesehen, im Zuge einer Nachverdichtung gem. § 13 a BauGB
die überbaubare Grundstücksfläche bis auf 3 m zur südlichen Grundstücksgrenze
auszudehnen.
Zudem soll die eingeplante Stichstraße in ihrer Länge reduziert und verschoben
werden.
Die konkrete Planung wird in der Sitzung erläutert.