Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Teilnehmer des Arbeitskreises werden dem Bürgermeister im kommenden Beigeordnetengespräch benannt. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde Herr Schneider, in seiner Vertretung Herr Ammel, benannt.

 

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass

1.       die Mittel der „Integrationspauschale“ der Verbandsgemeinde Mendig und des

VG – angehörigen Bereiches in einen „Integrationsfond“ zweckgebunden eingebracht werden.

2.       die Mittelverwendung über einen zu bildenden Arbeitskreis verantwortlich erfolgt und der AK die Mittelverwendung jährlich in einem Rechenschaftsbericht dem Verbandsgemeinderat darlegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

Von 2016 bis 2018 beteiligt sich der Bund deutschlandweit mit jeweils 2 Mrd. Euro an den Integrationskosten von Flüchtlingen. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden. Der rheinland-pfälzische Landtag hat mehrheitlich entschieden, dass nur für das Jahr 2016 die „Integrationspauschale“ des Bundes vollständig an die Kommunen weitergeleitet wird.

Der Kreis Mayen-Koblenz hat in der Sitzung vom 20.03.2017 entschieden, dass die dem Kreis zugewiesenen Mittel hälftig zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt werden. Zwischenzeitlich ist die der VG Mendig zukommende „Integrationspauschale“ in Höhe von 144.030 € überwiesen worden.

 

Die große Aufgabe der Integration der Asylbewerber / Flüchtlinge bedarf in den nächsten Jahren weiterhin großer finanzieller Aufwendungen. Integration muss als sehr langer, aufwändiger Prozess verstanden werden.

Die „Integrationspauschale“ soll hier unterstützend wirken. Die Mittel haben ausschließlich für Maßnahmen zur Integration Verwendung zu finden.

In der VG Mendig sind derzeit Asylbewerber in der Stadt Mendig und in Bell untergebracht.

 

Gemäß der Entscheidung der Kreisgremien ist die weitere Verteilung der „Integrations-pauschale“ zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu vereinbaren.

Da die „Integrationspauschale“ eine längerfristige Wirkung erzielen soll und aus ihr auch langfristige Projekte finanzierbar sind, sollten alle Integrationsmittel der Verbandsgemeinde Mendig und des VG – angehörigen Bereiches in einem „Integrationsfond“ vereint werden, aus dem konkrete Maßnahmen zur Integration finanziert werden können.

 

Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel des „Integrationsfonds“ sollte durch einen Arbeitskreis, unter Vorsitz des Leiters Geschäftsbereich „Asyl und Integration“, erfolgen.