Sitzung: 10.05.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/035/2017
Die Teilnehmer des Arbeitskreises werden dem Bürgermeister im kommenden
Beigeordnetengespräch benannt. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde Herr
Schneider, in seiner Vertretung Herr Ammel, benannt.
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, dass
1.
die
Mittel der „Integrationspauschale“ der Verbandsgemeinde Mendig und des
VG – angehörigen Bereiches in einen „Integrationsfond“ zweckgebunden
eingebracht werden.
2.
die
Mittelverwendung über einen zu bildenden Arbeitskreis verantwortlich erfolgt
und der AK die Mittelverwendung jährlich in einem Rechenschaftsbericht dem
Verbandsgemeinderat darlegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Von 2016 bis 2018 beteiligt sich der Bund deutschlandweit mit jeweils 2
Mrd. Euro an den Integrationskosten von Flüchtlingen. Dadurch sollen die
Kommunen finanziell entlastet werden. Der rheinland-pfälzische Landtag hat
mehrheitlich entschieden, dass nur für das Jahr 2016 die
„Integrationspauschale“ des Bundes vollständig an die Kommunen weitergeleitet
wird.
Der Kreis Mayen-Koblenz hat in der Sitzung vom 20.03.2017 entschieden,
dass die dem Kreis zugewiesenen Mittel hälftig zwischen Landkreis und
kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt werden. Zwischenzeitlich ist die der VG
Mendig zukommende „Integrationspauschale“ in Höhe von 144.030 € überwiesen
worden.
Die große Aufgabe der Integration der Asylbewerber / Flüchtlinge bedarf
in den nächsten Jahren weiterhin großer finanzieller Aufwendungen. Integration
muss als sehr langer, aufwändiger Prozess verstanden werden.
Die „Integrationspauschale“ soll hier unterstützend wirken. Die Mittel
haben ausschließlich für Maßnahmen zur Integration Verwendung zu finden.
In der VG Mendig sind derzeit Asylbewerber in der Stadt Mendig und in
Bell untergebracht.
Gemäß der Entscheidung der Kreisgremien ist die weitere Verteilung der
„Integrations-pauschale“ zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu
vereinbaren.
Da die „Integrationspauschale“ eine längerfristige Wirkung erzielen soll
und aus ihr auch langfristige Projekte finanzierbar sind, sollten alle
Integrationsmittel der Verbandsgemeinde Mendig und des VG – angehörigen
Bereiches in einem „Integrationsfond“ vereint werden, aus dem konkrete
Maßnahmen zur Integration finanziert werden können.
Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel des „Integrationsfonds“
sollte durch einen Arbeitskreis, unter Vorsitz des Leiters Geschäftsbereich
„Asyl und Integration“, erfolgen.