Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, für das Jahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € in den Haushaltsplan aufzunehmen sowie die Ausschreibung der neuen Persönlichen Schutzausrüstung durch die Kommunalagentur NRW durchführen zu lassen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag der Ausschreibung an die Kommunalagentur NRW zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ratsmitglied Alfred Nett verlässt während der Beratung zu TOP 6 den Sitzungssaal und kommt zu der Beratung zu TOP 7 wieder.

 

 

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Mendig ist Träger der Freiwilligen Feuerwehren in ihrem Gebiet und im Rahmen dieser Trägerschaft auch verpflichtet, die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit einer ausreichenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auszustatten.                

 

Nach § 12 der Feuerwehrdienstvorschrift GUV-V C 53 des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. müssen bei besonderen Gefahren spezielle Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Hierzu zählt insbesondere Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen. Die Schutzkleidung, welche derzeit in der Verbandsgemeinde Mendig vorgehalten wird, ist jedoch zeitlich nicht unbegrenzt verwendbar, da je nach Beanspruchung und Alter die Schutzwirkung nachlassen kann. 

 

So gibt es, bei den bei uns eingesetzten Jacken eine Herstellerempfehlung, die eine maximale Tragedauer von 10 Jahren vorsieht. Diesen Tragezeitraum werden im Jahr 2018 90 % aller hier z.Zt. eingesetzten Überhosen sowie 80 % der eingesetzten Überjacken bereits erreichen oder gar überschreiten.

 

Derzeit verfügt die Verbandsgemeinde Mendig über 65 Atemschutzgeräteträger.

 

Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Jacken die Schutzwirkung auch über diesen Zeitraum hinaus beibehalten, jedoch geht die Haftung im Schadensfall vom Hersteller auf den Träger der Feuerwehren über.

 

Seit der letzten Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung haben sich des Weiteren die Europäischen Normen geändert.

 

Am Markt gibt es eine Vielzahl von Herstellern, die ihre Schutzbekleidung mit verschiedenen Oberstoffen sowie Membranen herstellen, teilweise mit unbegrenzter Verwendungszeit. Eine nähere Ausführung zu den Schutzeigenschaften sowie den verschiedenen Materialien liegt der Vorlage bei.

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind bereits Mittel für 6 „Testgarnituren“ eingestellt worden, welche in der Feuerwehr Mendig erprobt werden sollen.

 

Für die Beschaffung neuer Schutzbekleidung für Atemschutzgeräteträger im Jahr 2018 werden nach derzeitigem Stand ca. 100.000 € benötigt.

Die Ausschreibung oben genannter Schutzbekleidung muss bereits im Jahr 2017 erfolgen, um eine Lieferung im Jahr 2018 zu gewährleisten.

 

Die Ausschreibung insbesondere das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses ist in diesem Fall so umfangreich und komplex, dass eine externe Ausschreibung erforderlich wird.

 

Durch die Verbandsgemeinde Mendig wurden Angebote zur externen Ausschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens von der Kommunalagentur NRW und der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH eingeholt.

 

Nachdem beide Angebote ausgewertet und verglichen wurden, stellte sich das Angebot der Kommunalberatung NRW als das kostengünstigere und im Leistungskatalog umfangreichere heraus.

 

Im Angebot der Kommunalagentur NRW waren sowohl die Ausschreibung als auch die Leistungsverzeichniserstellung sowie damit zusammenhängend letztlich auch die Begleitung und rechtssichere Auswertung des Tragetestes. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 6.354,60 Euro.

 

 

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Mendig hat bereits über die Beschaffung beraten und die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, dieser zuzustimmen.