Sitzung: 10.05.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/028/2017
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, für das Jahr 2018 Haushaltsmittel in
Höhe von 100.000,00 € in den Haushaltsplan aufzunehmen sowie die Ausschreibung
der neuen Persönlichen Schutzausrüstung durch die Kommunalagentur NRW
durchführen zu lassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag der Ausschreibung an die
Kommunalagentur NRW zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ratsmitglied Alfred Nett verlässt während der Beratung zu TOP 6 den
Sitzungssaal und kommt zu der Beratung zu TOP 7 wieder.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Mendig ist Träger der Freiwilligen Feuerwehren in
ihrem Gebiet und im Rahmen dieser Trägerschaft auch verpflichtet, die
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit einer ausreichenden persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) auszustatten.
Nach § 12 der Feuerwehrdienstvorschrift GUV-V C 53 des
Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. müssen bei besonderen Gefahren
spezielle Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese
Gefahren abgestimmt sind. Hierzu zählt insbesondere Feuerwehrschutzkleidung
gegen erhöhte thermische Einwirkungen. Die Schutzkleidung, welche derzeit in
der Verbandsgemeinde Mendig vorgehalten wird, ist jedoch zeitlich nicht
unbegrenzt verwendbar, da je nach Beanspruchung und Alter die Schutzwirkung nachlassen
kann.
So gibt es, bei den bei uns eingesetzten Jacken eine
Herstellerempfehlung, die eine maximale Tragedauer von 10 Jahren vorsieht.
Diesen Tragezeitraum werden im Jahr 2018 90 % aller hier z.Zt. eingesetzten
Überhosen sowie 80 % der eingesetzten Überjacken bereits erreichen oder gar
überschreiten.
Derzeit verfügt die Verbandsgemeinde Mendig über 65
Atemschutzgeräteträger.
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Jacken die Schutzwirkung
auch über diesen Zeitraum hinaus beibehalten, jedoch geht die Haftung im
Schadensfall vom Hersteller auf den Träger der Feuerwehren über.
Seit der letzten Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung haben sich
des Weiteren die Europäischen Normen geändert.
Am Markt gibt es eine Vielzahl von Herstellern, die ihre Schutzbekleidung
mit verschiedenen Oberstoffen sowie Membranen herstellen, teilweise mit
unbegrenzter Verwendungszeit. Eine nähere Ausführung zu den Schutzeigenschaften
sowie den verschiedenen Materialien liegt der Vorlage bei.
Im Haushaltsjahr 2017 sind bereits Mittel für 6 „Testgarnituren“
eingestellt worden, welche in der Feuerwehr Mendig erprobt werden sollen.
Für die Beschaffung neuer Schutzbekleidung für Atemschutzgeräteträger im
Jahr 2018 werden nach derzeitigem Stand ca. 100.000 € benötigt.
Die Ausschreibung oben genannter Schutzbekleidung muss bereits im Jahr
2017 erfolgen, um eine Lieferung im Jahr 2018 zu gewährleisten.
Die Ausschreibung insbesondere das Erstellen eines
Leistungsverzeichnisses ist in diesem Fall so umfangreich und komplex, dass
eine externe Ausschreibung erforderlich wird.
Durch die Verbandsgemeinde Mendig wurden Angebote zur externen
Ausschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens von der Kommunalagentur
NRW und der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH eingeholt.
Nachdem beide Angebote ausgewertet und verglichen wurden, stellte sich
das Angebot der Kommunalberatung NRW als das kostengünstigere und im
Leistungskatalog umfangreichere heraus.
Im Angebot der Kommunalagentur NRW waren sowohl die Ausschreibung als
auch die Leistungsverzeichniserstellung sowie damit zusammenhängend letztlich
auch die Begleitung und rechtssichere Auswertung des Tragetestes. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf 6.354,60 Euro.
Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Mendig hat bereits über die
Beschaffung beraten und die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat
ausgesprochen, dieser zuzustimmen.