Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Terminfixierung 24.09.2017 durch die Kommunalaufsicht:

 

1.       Die Ausschreibung soll im Staatsanzeiger sowie im Blick Aktuell Mendig erfolgen.

2.       Veröffentlichungstermin ist im Staatsanzeiger der 26.06.2017 und im Blick Aktuell Mendig der 28.06.2017.

3.       Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14.07.2017 (keine Ausschlussfrist).

4.       Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe A 16 / B 2.

5.       Die Dienstaufwandsentschädigung wird gemäß § 8 Landeskommunalbesoldungsverordnung als Höchstsatz gezahlt.

6.       Im Übrigen soll die Ausschreibung inhaltlich der beigefügten Anlage entsprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 und § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO liegen für Bürgermeister Jörg Lempertz vor. Dieser verlässt den Saal.

 

Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Joachim Plitzko.

 

 

Sachverhalt:

Die Amtszeit von Bürgermeister Jörg Lempertz endet mit Ablauf des 31.12.2017. Somit ist die Stelle zum 01.01.2018 neu zu besetzen.

 

Vorbehaltlich der Festsetzung des Wahltermines durch die zuständige Aufsichtsbehörde, der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, kann der Verbandsgemeinderat, nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung, bereits über die Stellenausschreibung beschließen.

 

Für die Besetzung der Bürgermeisterstelle (Ausschreibung und Wahl) gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO), des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO), insbesondere:

 

1.       Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt acht Jahre (§ 52 Abs. 1 GemO).

2.       Der Bürgermeister wird von den Bürgern gemäß den Bestimmungen des § 53 GemO direkt gewählt.

3.       Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben (§ 53 Abs. 6 GemO). Ausgehend vom Wahltag am 24.09.2017 ist dies der 17.07.2017.

 

Der Verbandsgemeinderat entscheidet über den Inhalt der Stellenausschreibung, wobei er in Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzungen an die gesetzlichen Vorgaben des § 53 Abs. 3 GemO gebunden ist und darüber hinaus insbesondere keine weiteren persönlichen Voraussetzungen vorgeben darf.

 

Die Stellenausschreibung sollte außerdem folgende Punkte beinhalten:

 

-          Die beiden nach der § 2 Abs. 1 Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBsVo) des Landes zulässigen Besoldungsgruppen sind aufzunehmen:

Bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 15.000 wird das Amt des Bürgermeisters den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2 zugeordnet.

 

-          Es sollte eine Frist zur Abgabe der Bewerbungen bestimmt werden. Bei der Formulierung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist handelt.

Als Ausschlussfrist gilt einzig die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge. Ausgehend vom Wahltermin am 24.09.2017 endet diese am Montag, 07.08.2017, 18.00 Uhr. Damit die wahlvorschlagsberechtigten Parteien und Wählergruppen in die Lage versetzt werden aus dem Bewerberfeld einen Wahlvorschlag zu entwickeln, sollte die Bewerbungsfrist deutlich vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge liegen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen die Bewerbungsfrist auf den 14.07.2017 festzulegen.

 

Der Entwurf der Stellenausschreibung ist in der Anlage beigefügt.

 

Weiterhin entscheidet der Verbandsgemeinderat auch über den Zeitpunkt der Stellenausschreibung und darüber, wo sie zu erfolgen hat.

 

Zur rechtssicheren Ausschreibung sollte eine Veröffentlichung des vollständigen Textes im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz sowie Blick Aktuell, Ausgabe Mendig, erfolgen.

 

Für die Veröffentlichung im Staatsanzeiger entstehen Kosten in Höhe von ca. 250,00 EUR. Die Bekanntmachung im Blick Aktuell, Ausgabe Mendig, ist kostenneutral.

 

Letzter Tag für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist der 17.07.2017 (§ 53 Abs. 6 GemO – 69. Tag vor der Wahl). Um das Bewerbungsverfahren rechtzeitig zu eröffnen, sollte die Ausschreibung im Staatsanzeiger am 26.06.2017 sowie im Blick aktuell, Ausgabe Mendig, am 28.06.2017 erfolgen.