Sitzung: 10.05.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz den 24.09.2017 als Tag für die Wahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Mendig vorzuschlagen.
Als Termin für eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird der 08.10.2017
vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 und § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO liegen für
Bürgermeister Jörg Lempertz vor. Dieser verlässt den Saal.
Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Joachim Plitzko.
Sachverhalt:
Die Amtszeit des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Mendig, Herrn Jörg Lempertz, endet gemäß § 52 Abs. 1
Gemeindeordnung (GemO) mit Ablauf des 31.12.2017.
Scheidet nach § 53 Abs. 5 GemO der hauptamtliche
Bürgermeister wegen Ablaufs seiner Amtszeit aus, so ist dessen Nachfolger
frühestens neun und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen.
Abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger
spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch
die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird.
In anderen Fällen soll die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens
drei Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen.
Ausgehend vom regelmäßigen Zeitraum von drei
bis neun Monaten vor Freiwerden der Stelle, hat die Wahl zwischen dem
01.04.2017 und dem 30.09.2017 zu erfolgen. Nach § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
(KWG) setzt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde den Wahltag
und den Tag einer etwa notwendigen Stichwahl fest. Von Gesetzes wegen ist eine
Beteiligung der betroffen Gebietskörperschaft bei der Wahlterminfestsetzung
nicht vorgesehen, allerdings besteht für die Kommune aufgrund der Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten ein Vorschlagsrecht.
Bei der Terminfestsetzung besteht die
grundsätzliche Vorgabe, dass Wahlen aus Gründen einer möglichst hohen
Wahlbeteiligung und Kostenersparnis möglichst zusammengelegt werden. Die
Bundestagswahl wird am 24.09.2017 stattfinden. Dieses Datum befindet sich in
dem o.g. Zeitraum.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen,
den Termin für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Mendig auf Sonntag, den 24.09.2017, festzulegen. Als Termin
für eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird der 08.10.2017 vorgeschlagen.
Bei allen Beschlüssen, die sich auf die
Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beziehen ruht das
Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO.