Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz den 24.09.2017 als Tag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Mendig vorzuschlagen. Als Termin für eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird der 08.10.2017 vorgeschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 und § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO liegen für Bürgermeister Jörg Lempertz vor. Dieser verlässt den Saal.

 

Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Joachim Plitzko.

 

 

Sachverhalt:

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Mendig, Herrn Jörg Lempertz, endet gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) mit Ablauf des 31.12.2017.

 

Scheidet nach § 53 Abs. 5 GemO der hauptamtliche Bürgermeister wegen Ablaufs seiner Amtszeit aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen. Abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird. In anderen Fällen soll die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen.

 

Ausgehend vom regelmäßigen Zeitraum von drei bis neun Monaten vor Freiwerden der Stelle, hat die Wahl zwischen dem 01.04.2017 und dem 30.09.2017 zu erfolgen. Nach § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) setzt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde den Wahltag und den Tag einer etwa notwendigen Stichwahl fest. Von Gesetzes wegen ist eine Beteiligung der betroffen Gebietskörperschaft bei der Wahlterminfestsetzung nicht vorgesehen, allerdings besteht für die Kommune aufgrund der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Vorschlagsrecht.

 

Bei der Terminfestsetzung besteht die grundsätzliche Vorgabe, dass Wahlen aus Gründen einer möglichst hohen Wahlbeteiligung und Kostenersparnis möglichst zusammengelegt werden. Die Bundestagswahl wird am 24.09.2017 stattfinden. Dieses Datum befindet sich in dem o.g. Zeitraum.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Termin für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig auf Sonntag, den 24.09.2017, festzulegen. Als Termin für eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird der 08.10.2017 vorgeschlagen.

 

Bei allen Beschlüssen, die sich auf die Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beziehen ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO.