Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, daher versagt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

 

 

 

Hinweis zur Abwicklung des TOP:

 

Zur Beratung über den TOP sollen personenbezogene und grundstücksbezogene Daten besprochen werden, die zur Beurteilung der Sachlage erforderlich sind. Daher wurde seitens des Gemeinderates der Antrag auf Herstellung der Nichtöffentlichkeit gestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

1

 

Die Nichtöffentlichkeit wurde um 19.22 Uhr hergestellt.

Nach den Beratungen wurde um 19.55 die Öffentlichkeit wieder hergestellt und das Abstimmungsergebnis mit der Versagung des Einvernehmens bekannt gegeben.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Oskar Dreiser

 

 

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle um zwei Pferdeunterstände (Gemarkung: Thür, Flur 14, Flurstück: 142/1, 850/143). Einer der Pferdeunterstände weist laut Planunterlagen eine Größe von 60,39m², der andere eine Größe von 75,71m² auf.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, sodass sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB richtet. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben handelt, welche im Katalog des § 35 Abs. 1 BauGB abschließend aufgeführt sind (siehe Anlage).

 

Die abschließende Prüfung erfolgt durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB hat der Gemeinderat jedoch zu beraten und zu entscheiden.