Frau Rausch weit darauf hin, dass in § 14 VII der Satzung noch ein
Rechtschreibfehler enthalten sei und bittet diesen zu korrigieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen
Friedhofssatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
1) Es wird Bezug genommen auf die Beratungen des Gemeinderates Rieden am
12.12.2016. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat eine Vertagung der
Angelegenheit beschlossen, um zunächst eine Überarbeitung des Satzungsentwurfs
in einem Arbeitskreis vorzunehmen.
Da sich an den grds. Vorgaben rund um die Neufassung der Friedhofssatzung
gegenüber den Beratungen am 12.12.2016 keine Veränderungen ergeben haben, wird
der Sachverhalt der seinerzeit dazu erstellten Sitzungsvorlage nachstehend auch
in diese Vorlage eingearbeitet und zur besseren Erkennbarkeit kursiv dargestellt.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde
Rieden ist datiert auf den 19.04.2006. Seitdem sind verschiedene Veränderungen
im Bereich des Friedhofs eingetreten, die bislang in der Friedhofssatzung nicht
berücksichtigt und geregelt waren. Teilweise hat es im Bereich zudem auch
Gerichtsentscheidungen gegeben, deren Grundaussagen der bisherigen Satzung von
2006 noch widersprochen haben.
Bereits aus dem vorgenannten Grund ist es
empfehlenswert, die Friedhofssatzung zu überarbeiten.
Ein weiterer wichtiger Grund für die
Aktualisierung der Friedhofssatzung ist derzeit die in Auftrag gegebene
Gebührenkalkulation durch die „Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Ergebnis
dieser Kalkulation wird sein, dass eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen
werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die neue Kostenkalkulation letztlich
zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen wird.
Daher ist besonderes Augenmerk auf
rechtssichere Satzungen (Friedhofssatzung sowie die zu aktualisierende
Friedhofsgebührensatzung) zu legen.
Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte
Satzungsentwurf orientiert sich sehr eng an der aktuellen Satzungsempfehlung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Zusätzlich eingearbeitet wurden
dabei die besonderen örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten im Bereich der
Gemeinde Rieden.
Ein besonderer Hinweis sollte an dieser Stelle
zu dem Begriff der in der Friedhofssatzung genannten „Friedhofsverwaltung“
erfolgen. Die Bewirtschaftung und auch die Verwaltung des Friedhofs und die
hierzu zu treffenden Entscheidungen sind grundsätzlich eine Aufgabe der
Ortsgemeinde Rieden. Die Ausführung der Verwaltungsgeschäfte bzw. die
Ausführung der von der Gemeinde in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen
obliegt gemäß § 68 Abs. 1 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.
Die erforderlichen Änderungen im Bereich der
Gestaltung der neuen Urnengräber wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
2) Der vom Gemeinderat initiierte Arbeitskreis hat sich getroffen und hat
verschiedene Veränderungen und Ergänzungen für die neue Friedhofssatzung
erarbeitet. Der dementsprechend überarbeitete neue Satzungsentwurf ist dieser
Sitzungsvorlage beigefügt. Daneben wurde noch eine Synopse erstellt, die die
Regelungen dieses neuen Satzungsentwurfs den Festlegungen der alten
gemeindlichen Satzung aus dem Jahre 2006 gegenüberstellt.