Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Rausch weit darauf hin, dass in § 14 VII der Satzung noch ein Rechtschreibfehler enthalten sei und bittet diesen zu korrigieren.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofssatzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

1) Es wird Bezug genommen auf die Beratungen des Gemeinderates Rieden am 12.12.2016. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat eine Vertagung der Angelegenheit beschlossen, um zunächst eine Überarbeitung des Satzungsentwurfs in einem Arbeitskreis vorzunehmen.

 

Da sich an den grds. Vorgaben rund um die Neufassung der Friedhofssatzung gegenüber den Beratungen am 12.12.2016 keine Veränderungen ergeben haben, wird der Sachverhalt der seinerzeit dazu erstellten Sitzungsvorlage nachstehend auch in diese Vorlage eingearbeitet und zur besseren Erkennbarkeit kursiv dargestellt.

 

Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Rieden ist datiert auf den 19.04.2006. Seitdem sind verschiedene Veränderungen im Bereich des Friedhofs eingetreten, die bislang in der Friedhofssatzung nicht berücksichtigt und geregelt waren. Teilweise hat es im Bereich zudem auch Gerichtsentscheidungen gegeben, deren Grundaussagen der bisherigen Satzung von 2006 noch widersprochen haben.

Bereits aus dem vorgenannten Grund ist es empfehlenswert, die Friedhofssatzung zu überarbeiten.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Aktualisierung der Friedhofssatzung ist derzeit die in Auftrag gegebene Gebührenkalkulation durch die „Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Ergebnis dieser Kalkulation wird sein, dass eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die neue Kostenkalkulation letztlich zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen wird.

Daher ist besonderes Augenmerk auf rechtssichere Satzungen (Friedhofssatzung sowie die zu aktualisierende Friedhofsgebührensatzung) zu legen.

Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf orientiert sich sehr eng an der aktuellen Satzungsempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Zusätzlich eingearbeitet wurden dabei die besonderen örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten im Bereich der Gemeinde Rieden.

Ein besonderer Hinweis sollte an dieser Stelle zu dem Begriff der in der Friedhofssatzung genannten „Friedhofsverwaltung“ erfolgen. Die Bewirtschaftung und auch die Verwaltung des Friedhofs und die hierzu zu treffenden Entscheidungen sind grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde Rieden. Die Ausführung der Verwaltungsgeschäfte bzw. die Ausführung der von der Gemeinde in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen obliegt gemäß § 68 Abs. 1 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.

Die erforderlichen Änderungen im Bereich der Gestaltung der neuen Urnengräber wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

2) Der vom Gemeinderat initiierte Arbeitskreis hat sich getroffen und hat verschiedene Veränderungen und Ergänzungen für die neue Friedhofssatzung erarbeitet. Der dementsprechend überarbeitete neue Satzungsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Daneben wurde noch eine Synopse erstellt, die die Regelungen dieses neuen Satzungsentwurfs den Festlegungen der alten gemeindlichen Satzung aus dem Jahre 2006 gegenüberstellt.