Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet die Einführung einer Parkflächenmarkierung
und Parkscheibenregelung in der Vulkanstraße. Die Verwaltung wird aufgefordert,
das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren im Hinblick auf eine zu erlassende
straßenverkehrsrechtliche Anordnung einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Bereich der Vulkanstraße kommt es regelmäßig zu berechtigten
Beschwerden aus der Anwohnerschaft, weil die Straße und auch der dort
vorhandene Parkplatz insbesondere tagsüber an Werktagen durch eine Vielzahl von
Fahrzeugen völlig zugeparkt wird. Dabei handelt es sich aber meist nicht um
Anwohner der Vulkanstraße oder deren Gäste, sondern nahezu ausnahmslos um Mitarbeiter
der nahen Unternehmen an der Wehrer Straße, für die der kurze Weg über den
Fußweg zwischen Vulkanstraße und Wehrer Straße kürzer u. bequemer ist, als die
evtl. vorhandenen Mitarbeiterparkplätze der eigenen Firma zu nutzen.
Mit der derzeitigen Verkehrsbeschilderung bestehen keinerlei
Möglichkeiten, gegen diese unerwünschten „Fremdparker“ vorzugehen. Auch eine
evtl. Ausgabe von Anwohnerparkausweisen wäre nicht zielführend, da eine
derartige Regelung evtl. dort parkende Gäste von Anwohnern der Vulkanstraße
gleichfalls als Fremdparker einordnet.
Eine Möglichkeit, um das oft chaotische Parken und die Vielzahl von
Fremdparkern in der Vulkanstraße einzudämmen, wäre die Aufbringung von markierten
Parkflächen auf der Straße und die Einführung einer Parkscheibenregelung,
tagsüber an Werktagen. Wie eine derartige Beschilderung aussehen
könnte, ist aus dem anliegenden Beschilderungsplan ersichtlich. Dabei ist aber
die örtliche Lage der dargestellten Parkflächen in diesem Plan absolut
beispielhaft vorgenommen. Erst anhand eines konkreten Ortstermins unter der
Beteiligung der Polizeiinspektion Mayen und der Gemeinde würde vor Ort
entschieden werden, wo derartige Markierungen aufgebracht werden könnten.
In diesem Zusammenhang muss natürlich der abschließende Hinweis erfolgen,
dass eine derartige Verkehrsregelung auch die Anwohner der Vulkanstraße träfe
und von diesen dann letztlich auch zu beachten wäre.
Sollte die Ortsgemeinde Bell eine derartige Umgestaltung der
Verkehrsbeschilderung befürworten und umsetzen wollen, würden seitens der
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig ahndende Kontrollen
in diesem Bereich durchgeführt.