Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet die Einführung einer Parkflächenmarkierung und Parkscheibenregelung in der Vulkanstraße. Die Verwaltung wird aufgefordert, das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren im Hinblick auf eine zu erlassende straßenverkehrsrechtliche Anordnung einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Im Bereich der Vulkanstraße kommt es regelmäßig zu berechtigten Beschwerden aus der Anwohnerschaft, weil die Straße und auch der dort vorhandene Parkplatz insbesondere tagsüber an Werktagen durch eine Vielzahl von Fahrzeugen völlig zugeparkt wird. Dabei handelt es sich aber meist nicht um Anwohner der Vulkanstraße oder deren Gäste, sondern nahezu ausnahmslos um Mitarbeiter der nahen Unternehmen an der Wehrer Straße, für die der kurze Weg über den Fußweg zwischen Vulkanstraße und Wehrer Straße kürzer u. bequemer ist, als die evtl. vorhandenen Mitarbeiterparkplätze der eigenen Firma zu nutzen.

Mit der derzeitigen Verkehrsbeschilderung bestehen keinerlei Möglichkeiten, gegen diese unerwünschten „Fremdparker“ vorzugehen. Auch eine evtl. Ausgabe von Anwohnerparkausweisen wäre nicht zielführend, da eine derartige Regelung evtl. dort parkende Gäste von Anwohnern der Vulkanstraße gleichfalls als Fremdparker einordnet.

 

Eine Möglichkeit, um das oft chaotische Parken und die Vielzahl von Fremdparkern in der Vulkanstraße einzudämmen, wäre die Aufbringung von markierten Parkflächen auf der Straße und die Einführung einer Parkscheibenregelung, tagsüber an Werktagen. Wie eine derartige Beschilderung aussehen könnte, ist aus dem anliegenden Beschilderungsplan ersichtlich. Dabei ist aber die örtliche Lage der dargestellten Parkflächen in diesem Plan absolut beispielhaft vorgenommen. Erst anhand eines konkreten Ortstermins unter der Beteiligung der Polizeiinspektion Mayen und der Gemeinde würde vor Ort entschieden werden, wo derartige Markierungen aufgebracht werden könnten.

 

In diesem Zusammenhang muss natürlich der abschließende Hinweis erfolgen, dass eine derartige Verkehrsregelung auch die Anwohner der Vulkanstraße träfe und von diesen dann letztlich auch zu beachten wäre.

Sollte die Ortsgemeinde Bell eine derartige Umgestaltung der Verkehrsbeschilderung befürworten und umsetzen wollen, würden seitens der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig ahndende Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.