Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung: Niedermendig, Flur: 17, Flurstück: 130/10 den Neubau von Stahlrundsilos zur Getreidelagerung. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen L120 und Bahnlinie“.

In der bereits vorhandenen Halle soll der als Getreidelager genutzte Bereich zur Aufstellung der Rundsilos genutzt werden. Dafür ist es erforderlich, dass die Dachhaut zurückgebaut wird. Die Stahlrundsilos haben eine Höhe von 26,567m ohne Bodenplatte.

 

Der Bebauungsplan setzt in den textlichen Festsetzungen unter 1.5 fest, dass die Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf. Die Traufhöhe von 9,50m sowie die Firsthöhe von 12m gelten als Höchstgrenze.

 

Im Jahre 2003 wurde jedoch von der Kreisverwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde bereits eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB, für die Überschreitung der Gebäudehöhe für die bereits jetzt bestehenden Silos, erteilt.