Sitzung: 04.04.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/019/2017
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 Abs.
2 BauGB nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung:
Niedermendig, Flur: 17, Flurstück: 130/10 den Neubau von Stahlrundsilos zur
Getreidelagerung. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen L120 und Bahnlinie“.
In der bereits vorhandenen Halle soll der als Getreidelager genutzte
Bereich zur Aufstellung der Rundsilos genutzt werden. Dafür ist es
erforderlich, dass die Dachhaut zurückgebaut wird. Die Stahlrundsilos haben
eine Höhe von 26,567m ohne Bodenplatte.
Der Bebauungsplan setzt in den textlichen Festsetzungen unter 1.5 fest,
dass die Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf. Die Traufhöhe von 9,50m
sowie die Firsthöhe von 12m gelten als Höchstgrenze.
Im Jahre 2003 wurde jedoch von der Kreisverwaltung im Einvernehmen mit
der Gemeinde bereits eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB, für die
Überschreitung der Gebäudehöhe für die bereits jetzt bestehenden Silos,
erteilt.