Sitzung: 04.04.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/018/2017
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung: Obermendig,
Flur: 12 Flurstück 900/1 ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Gebäude soll als
kubischer Baukörper mit zwei Vollgeschossen + Kellergeschoss errichtet werden.
Als Dach ist ein Walmdach vorgesehen, wobei der Dachraum nicht ausgebaut wird.
Die Traufhöhe liegt bei ca. 6m über Geländeoberkante.
Die vorgeschriebene Dachneigung gemäß dem Bebauungsplan „Am Sonnenhang“
liegt bei Walmdächern zwischen 45° und 60°. Aus optischen und architektonischen
Gründen soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von ca. 20° erstellt werden. Es
wird angegeben, dass diese Dachform bei Nachbargebäuden (siehe Anhang)
ähnlicher Bauart im Bereich desselben Bebauungsplanes schon mehrfach verwendet
worden ist.