Sitzung: 04.04.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/016/2017
Beschluss:
Das Einvernehmen
gemäß § 36 BauGB wird versagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller beabsichtigt den Betrieb einer Straußwirtschaft im
Außenbereich (Gemarkung: Obermendig, Flur 15, Flurstück 144/1). In der
Bauvoranfrage bittet er darum, dass die bereits vorhandenen baulichen Anlagen
genehmigt werden und die Genehmigung zum Betrieb einer Straußwirtschaft erteilt
wird.
Das Grundstück befindet sich in direkter Nähe zum Parkplatz des Traumpfades
„Vier Berge Tour“ und liegt somit im Außenbereich.
Das Vorhaben ist demnach nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu
beurteilen. Ob der Antragssteller privilegiert ist, wird von der
Bauaufsichtsbehörde geprüft.