Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird versagt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Antragssteller beabsichtigt den Betrieb einer Straußwirtschaft im Außenbereich (Gemarkung: Obermendig, Flur 15, Flurstück 144/1). In der Bauvoranfrage bittet er darum, dass die bereits vorhandenen baulichen Anlagen genehmigt werden und die Genehmigung zum Betrieb einer Straußwirtschaft erteilt wird.

Das Grundstück befindet sich in direkter Nähe zum Parkplatz des Traumpfades „Vier Berge Tour“ und liegt somit im Außenbereich.

 

Das Vorhaben ist demnach nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Ob der Antragssteller privilegiert ist, wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.