Sitzung: 04.04.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/014/2017
Beschluss:
Das Einvernehmen
gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller und jetzige Eigentümer beabsichtigt die Verlängerung
eines Bauvorbescheides aus dem Jahre 2012. Der Eigentümer des Grundstückes
Parzelle 226/10 in der St. Barbarastraße/Jahnstraße möchte an der alten
Planung, den Neubau von 6 Doppelhaushälften, festhalten.
In der Örtlichkeit stellt sich der betroffene Bereich derzeit als
großzügige, gepflegte Gartenfläche dar, die jedoch nicht genutzt wird.
Die Erschließung des Vorhabens soll über die St. Barbarastraße erfolgen.
Die Zufahrt zu den hinteren Grundstücken wird durch eine 5 Meter breite Zufahrt
sichergestellt. Zu allen Grundstücksgrenzen wird ein Grenzabstand von
mindestens 3 Metern eingehalten, die Stellplatzverpflichtung ist in der
vorliegenden Planung bereits eingehalten.
Das Vorhaben ist nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB
(Bauen im Innenbereich) zu beurteilen, d.h. es muss sich nach Art und Maß
seiner baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese
Voraussetzungen sind erfüllt, die Erschließung sichergestellt. Die
Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung hat das geplante Vorhaben bereits 2012
für zulässig erklärt.
Aus städtebaulicher Sicht erscheint das Vorhaben vertretbar und
entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.