Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Antragssteller und jetzige Eigentümer beabsichtigt die Verlängerung eines Bauvorbescheides aus dem Jahre 2012. Der Eigentümer des Grundstückes Parzelle 226/10 in der St. Barbarastraße/Jahnstraße möchte an der alten Planung, den Neubau von 6 Doppelhaushälften, festhalten.

In der Örtlichkeit stellt sich der betroffene Bereich derzeit als großzügige, gepflegte Gartenfläche dar, die jedoch nicht genutzt wird.

Die Erschließung des Vorhabens soll über die St. Barbarastraße erfolgen. Die Zufahrt zu den hinteren Grundstücken wird durch eine 5 Meter breite Zufahrt sichergestellt. Zu allen Grundstücksgrenzen wird ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern eingehalten, die Stellplatzverpflichtung ist in der vorliegenden Planung bereits eingehalten.

Das Vorhaben ist nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen, d.h. es muss sich nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, die Erschließung sichergestellt. Die Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung hat das geplante Vorhaben bereits 2012 für zulässig erklärt.

Aus städtebaulicher Sicht erscheint das Vorhaben vertretbar und entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.