Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Beteiligungsberichte und die Lageberichte der KOMM-AKTIV GmbH für die Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 90 Abs. 2 GemO ist dem Verbandsgemeinderat ein Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Verbandsgemeinde mit mindestens 5 v.H. beteiligt ist.

 

Als Anlage sind die Beteiligungsberichte der KOMM-AKTIV GmbH, Alte Hohl 21, 56727 Mayen für die Jahre 2014 und 2015 sowie die Lageberichte für diese Geschäftsjahre beigefügt.

 

Die Berichte werden jährlich fortgeschrieben und dem Verbandsgemeinderat jeweils vorgelegt.