Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung durch den Bürgermeister an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Portz, Mayen, in Höhe von 33.294,97 €, zu.

 

Der außerplanmäßigen Auszahlung für Investitionen i.H.v. 28.217,63 €, die im Rahmen dieser Maßnahme angefallen sind, wird ebenfalls zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

In der Zufahrt zur Grundschule Rieden sollte ein Parkplatz für die Lehrer angelegt werden. Weiterhin war der Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Schulhof zu erneuern und ein Weg vom Schulhof zum Fußweg in Richtung Schule neu zu pflastern.

 

Zur Erstellung des Parkplatzes musste die vorhandene Hecke entlang der Zufahrt aufgenommen und entsorgt werden. Die Parkplätze sollen von der Zufahrt in Schrägaufstellung gestaltet werden. Als Abschluss zum anstehenden Gelände muss die Parkfläche mit Winkelstützwänden gesichert werden. Auf der Stützwand wird ein Doppelstabzaun zur Absturzsicherung montiert.

 

Die Arbeiten wurden am 08.07.2016 beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 8 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor.

 

Die Angebote wurden von der Verwaltung formell und rechnerisch geprüft. Es konnten alle vorliegenden Angebote gewertet werden. Die Firma Portz, Mayen hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Die Bruttoauftragssumme beträgt 33.294,97 €.

 

Die Maßnahme sollte möglichst in den Sommerferien (18.07.2016-26.08.2016) durchgeführt werden, um den Schulablauf nicht zu behindern. Der Bürgermeister hat aus diesem Grunde den Auftrag als Eilentscheidung erteilt. Die nachträgliche Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat ist noch einzuholen.

 

Für die Maßnahme waren Mittel i.H.v. 41.500 € im Haushaltsplan 2016 eingestellt. Die Anlegung der Parkflächen stellt jedoch eine investive Maßnahme dar, die nicht über Unterhaltung baulicher Anlagen (Buchungsstelle 114105-523100) gedeckt werden kann. Insoweit ist der investive Teil der o.g. Maßnahme i.H.v. 28.217,63 € als außerplanmäßige Auszahlung zu sehen, die ebenfalls der Zustimmung des Verbandsgemeinderates bedarf. Die Kosten konnten bei Buchungsstelle 114105- 523100 in entsprechender Höhe eingespart werden.