Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den Änderungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet „Kütschers Hof“ 4. Änderung, gem. § 2 BauGB und die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

Die Bebauungsplanänderung umfasst die Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachform und eine redaktionelle Anpassung der Planurkunde. Zulässig sind bisher nur Satteldächer.

Die Anpassung kann im vereinfachten Verfahren, gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden, da es sich im vorliegenden Fall um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Die ursprüngliche Planungsabsicht der Stadt war es, das bestehende Ortsbild, welches durch den ehemaligen Mohrshof mit geprägt wurde, zu erhalten. Da das ehemals dort vorhandene Hauptgebäude und seine Nebengebäude zwischenzeitlich jedoch abgerissen wurden, ist diese Planungsabsicht weggefallen. Gem. § 1 Abs. 3 BauGB hat die Gemeinde einen Bauleitplan aufzustellen oder zu ergänzen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da der Grund für die textliche Festsetzung entfallen ist, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dies wurde von der Planungsaufsicht der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz angemerkt.