Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Mendig beschließt den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanungsverfahren „Verlängerung Eichenweg“, gem. § 2 BauGB i.V.m. 13 a BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Des Weiteren wird beschlossen, den Planungsauftrag für den Bebauungsplan an das Büro „Stadt-Land-Plus“ aus Boppard zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

Aufgrund der steigenden Wohnraumnachfrage beabsichtigt die Stadt in der Verlängerung des Eichenweges in der Gemarkung Obermendig ein weiteres Baugebiet auszuweisen. Die Planung schließt somit in östlicher Richtung an den bestehenden Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ an und in südlicher Richtung an den Bebauungsplan „Zwischen Wasserschöpp und Ernteweg“.

Weiterhin ist geplant, dass Vorhaben in westlicher Richtung an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Martinsheim/Ernteweg“ anzuschließen. Es handelt sich somit um eine Nachverdichtung. Somit soll die Planung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Um die Kosten der Planung abzuschätzen ist in der Anlage ein Honorarangebot des Planungsbüros „Stadt-Land-Plus“ aus Boppard angefügt. Da dieses Büro auch die Planung „Martinsheim/Ernteweg“ übernommen hat und eine Erschließung und Anbindung beider Planungsgebiete durchgeführt werden soll, ist es sinnvoll, dem Ing.-Büro den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie der Landschaftsplanung und Umweltprüfung zu erteilen. Das Ing.-Büro hat zudem für die  Landschaftsplanung und Umweltprüfung ein Nachlass von 35 % gewährt (s. Anlage).