Beschluss:
Der Rat der Stadt Mendig beschließt den Aufstellungsbeschluss für das
Bauleitplanungsverfahren „Verlängerung Eichenweg“, gem. § 2 BauGB i.V.m. 13 a
BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Des Weiteren wird beschlossen, den Planungsauftrag für den Bebauungsplan
an das Büro „Stadt-Land-Plus“ aus Boppard zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Aufgrund der steigenden Wohnraumnachfrage beabsichtigt die Stadt in der
Verlängerung des Eichenweges in der Gemarkung Obermendig ein weiteres Baugebiet
auszuweisen. Die Planung schließt somit in östlicher Richtung an den
bestehenden Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ an und in südlicher Richtung an den
Bebauungsplan „Zwischen Wasserschöpp und Ernteweg“.
Weiterhin ist geplant, dass Vorhaben in westlicher Richtung an den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Martinsheim/Ernteweg“ anzuschließen. Es
handelt sich somit um eine Nachverdichtung. Somit soll die Planung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Um die Kosten der Planung abzuschätzen ist in der Anlage ein
Honorarangebot des Planungsbüros „Stadt-Land-Plus“ aus Boppard angefügt. Da
dieses Büro auch die Planung „Martinsheim/Ernteweg“ übernommen hat und eine
Erschließung und Anbindung beider Planungsgebiete durchgeführt werden soll, ist
es sinnvoll, dem Ing.-Büro den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes
sowie der Landschaftsplanung und Umweltprüfung zu erteilen. Das Ing.-Büro hat
zudem für die Landschaftsplanung und
Umweltprüfung ein Nachlass von 35 % gewährt (s. Anlage).