Beschluss:
Der Rat der Stadt Mendig beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Martinsheim/Ernteweg“ und die Durchführung
des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Der Investor plant die Durchführung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Das Vorhaben
erstreckt sich entlang des hinteren Ernteweges und könnte zukünftig ggf. an die
geplante Verlängerung des Eichenweges (Bebauungsplangebiet „Am Sonnenhang“)
anschließen. Nähere Informationen können in der als Anlage beigefügten Skizze
entnommen werden. Die Planung dient somit der Nachverdichtung und Schaffung von
Wohnraum. Das Projekt wurde dem Bauausschuss bereits im letzten Jahr erstmals
vorgestellt. In seiner letzten Sitzung empfahl der Bauausschuss der Stadt
Mendig dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zu fassen.
Der Investor hat zwischenzeitlich die finanziellen als auch die
planerischen Möglichkeiten geprüft und das Planungsbüro Stadt, Land, Plus
(Boppard) mit der Planung beauftragt.
In den bisherigen Vorgesprächen zwischen der Stadt Mendig, der Verwaltung
und dem Erschließungsträger wurde angedacht, dass die konkrete Umsetzung in
einem Erschließungsvertrag geregelt wird, sobald die Planungsreife vorliegt.
Der Stadt Mendig sollen durch die beabsichtigte Planung keine Kosten
entstehen.