Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Mendig beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Martinsheim/Ernteweg“ und die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

Der Investor plant die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Das Vorhaben erstreckt sich entlang des hinteren Ernteweges und könnte zukünftig ggf. an die geplante Verlängerung des Eichenweges (Bebauungsplangebiet „Am Sonnenhang“) anschließen. Nähere Informationen können in der als Anlage beigefügten Skizze entnommen werden. Die Planung dient somit der Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum. Das Projekt wurde dem Bauausschuss bereits im letzten Jahr erstmals vorgestellt. In seiner letzten Sitzung empfahl der Bauausschuss der Stadt Mendig dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zu fassen.

 

Der Investor hat zwischenzeitlich die finanziellen als auch die planerischen Möglichkeiten geprüft und das Planungsbüro Stadt, Land, Plus (Boppard) mit der Planung beauftragt.

 

In den bisherigen Vorgesprächen zwischen der Stadt Mendig, der Verwaltung und dem Erschließungsträger wurde angedacht, dass die konkrete Umsetzung in einem Erschließungsvertrag geregelt wird, sobald die Planungsreife vorliegt.

 

Der Stadt Mendig sollen durch die beabsichtigte Planung keine Kosten entstehen.