Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig empfiehlt dem Stadtrat, die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

9

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Investor plant die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Das Vorhaben erstreckt sich entlang des hinteren Ernteweges und könnte zukünftig ggf. an die geplante Verlängerung des Eichenweges (Bebauungsplangebiet „Am Sonnenhang“) anschließen. Nähere Information können der als Anlage 1 beigefügten Skizze entnommen werden. Die Planung dient somit der Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum. Das Projekt wurde dem Bauausschuss bereits im letzten Jahr erstmals vorgestellt. 

Ziel der Planung ist insbesondere die Förderung von selbständigem, altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen.

 

Der Investor hat zwischenzeitlich die finanziellen wie auch die planerischen Möglichkeiten geprüft und das Planungsbüro Stadt, Land, Bahn (Boppard) mit der Planung beauftragt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die Realisierbarkeit geprüft und das notwendige Verfahren alsbald eingeleitet werden.

Die Planung wird im Rahmen der anstehenden Sitzung nochmals ausführlich erläutert.

 

In den bisherigen Vorgesprächen zwischen Stadt Mendig, der Verwaltung und dem Erschließungsträger wurde angedacht, dass die konkrete Umsetzung in einem Erschließungsvertrag geregelt wird, sobald die Planungsreife vorliegt. Der Stadt Mendig sollen durch die beabsichtigte Planung keinerlei Kosten entstehen.