Beschluss:
Der Gemeinderat vertagt den TOP 3 auf die nächste Gemeinderatssitzung.
Die Verwaltung wird beauftragt die Straßenreinigungssatzung hinsichtlich
der Übertragung der Räum- und Streupflicht im Winter für die Fahrbahn auf die
Bürger/Anlieger nochmals zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
14 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Seit Inkraftsetzung der bisherigen Straßenreinigungssatzung Rieden im
Jahre 1986 hat es in der Thematik eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher
Entscheidung gegeben, die teilweise auch Einfluss auf die Regelungen der
jeweils aktuellen Mustersatzungen der Kommunalen Spitzenverbände genommen haben.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine neue
Straßenreinigungssatzung entsprechend der aktuellen Musterempfehlung des
Gemeinde- und Städtebundes zu verabschieden.
Da in den kommenden Wochen sich die Räte in allen Orten unserer
Verbandsgemeinde mit neuen Straßenreinigungssatzungen befassen werden, soll in
absehbarer Zeit auch eine Vereinheitlichung der örtlichen Regelungen zur
Straßenreinigung erreicht werden.
Ein Entwurf dieser neuen Straßenreinigungssatzung ist anliegend
beigefügt. Daneben ist dieser Sitzungsvorlage eine Synopse beigefügt, in der
die neuen Satzungsregelungen den entsprechenden Festlegungen in der alten
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rieden gegenübergestellt werden.
Abschließend erfolgt noch der Hinweis, dass der letztlich beschlossenen,
neuen Straßenreinigungssatzung noch ein aktuelles Straßenverzeichnis beigefügt
wird.