Beschluss:

Der Gemeinderat vertagt den TOP 3 auf die nächste Gemeinderatssitzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Übertragung der Räum- und Streupflicht im Winter für die Fahrbahn auf die Bürger/Anlieger nochmals zu überprüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

14

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Seit Inkraftsetzung der bisherigen Straßenreinigungssatzung Rieden im Jahre 1986 hat es in der Thematik eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidung gegeben, die teilweise auch Einfluss auf die Regelungen der jeweils aktuellen Mustersatzungen der Kommunalen Spitzenverbände genommen haben.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine neue Straßenreinigungssatzung entsprechend der aktuellen Musterempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes zu verabschieden.

Da in den kommenden Wochen sich die Räte in allen Orten unserer Verbandsgemeinde mit neuen Straßenreinigungssatzungen befassen werden, soll in absehbarer Zeit auch eine Vereinheitlichung der örtlichen Regelungen zur Straßenreinigung erreicht werden.

 

Ein Entwurf dieser neuen Straßenreinigungssatzung ist anliegend beigefügt. Daneben ist dieser Sitzungsvorlage eine Synopse beigefügt, in der die neuen Satzungsregelungen den entsprechenden Festlegungen in der alten Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rieden gegenübergestellt werden.

Abschließend erfolgt noch der Hinweis, dass der letztlich beschlossenen, neuen Straßenreinigungssatzung noch ein aktuelles Straßenverzeichnis beigefügt wird.