Beschluss: einstimmig beschlossen

Es wird um Aufklärung gebeten, warum beim Haushaltsansatz zum Ausbau der Oberstraße in 2016 und 2017 unterschiedliche Ansätze gebildet wurden. Der Ansatz in 2016 wurde im Oktober 2015 gebildet und belief sich aufgrund der damaligen Kostenberechnung der Verwaltung auf 142.000 Euro inkl. Planung und Straßenbeleuchtung. Im Jahr 2016 wurde ein Förderantrag für diese Maßnahme gestellt. Hierfür war es erforderlich eine entsprechende Planung durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Aufgrund dieser Planung wurden Gesamtkosten von 160.000 Euro ermittelt (inklusive Planung und Straßenbeleuchtung). Da in 2016 bereits Ausgaben von ca. 7.000 Euro für die Planung geleistet wurden, wurde der neue Ansatz 2017 mit 153.000 Euro gebildet.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2017 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2017.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.505.890 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.621.640 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 115.750 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 37.380 EUR), erhöhte Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, der Erneuerung der Pumpe am Sauerbrunnen und die Beschaffung von Mobiliar für den Geopfad zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Der Umlagesatz beträgt 38,806385 v.H..

 

Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2017 Schlüsselzuweisungen A in Höhe von voraussichtlich rund 161.600 EUR (Vorjahr 104.414 EUR).

 

Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben der energetischen Sanierung des Kindergartens inkl. Malerarbeiten, auch für Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungs-programms und für Mobiliar, Beschilderung und Gestaltung der Geopunkte entsprechende Beträge veranschlagt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.399.280 EUR und Auszahlungen von 1.464.170 EUR. Aus diesen laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 64.890 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 35.400 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 211.000 EUR eingestellt, insbesondere für den Ausbau der Oberstraße, für die Errichtung eines Spielplatzes in der „Dornheck“, für die Erneuerung von Gehwegen am Friedhof und der Sanierung /Neubau der Natursteinmauer am Friedhof sowie eines Restbedarfs für die Herstellung neuer Urnengräber.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen, insbesondere aus Grundstücksveräußerungen und Beiträgen sowie einer beantragten Landesförderung für den Ausbau der Oberstraße und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 149.720 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 61.280 EUR, der über die Aufnahme eines Kredits in gleicher Höhe finanziert wird.

 

Der Finanzierungsbedarf zur Deckung des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie der Tilgungsleistungen i. H. v. insgesamt 100.290 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde gedeckt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 über den Haushaltsplan 2017 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.