Es wird um Aufklärung gebeten, warum beim Haushaltsansatz zum Ausbau der
Oberstraße in 2016 und 2017 unterschiedliche Ansätze gebildet wurden. Der
Ansatz in 2016 wurde im Oktober 2015 gebildet und belief sich aufgrund der
damaligen Kostenberechnung der Verwaltung auf 142.000 Euro inkl. Planung und
Straßenbeleuchtung. Im Jahr 2016 wurde ein Förderantrag für diese Maßnahme gestellt.
Hierfür war es erforderlich eine entsprechende Planung durch ein Ingenieurbüro
erstellen zu lassen. Aufgrund dieser Planung wurden Gesamtkosten von 160.000
Euro ermittelt (inklusive Planung und Straßenbeleuchtung). Da in 2016 bereits
Ausgaben von ca. 7.000 Euro für die Planung geleistet wurden, wurde der neue
Ansatz 2017 mit 153.000 Euro gebildet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2017 zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
1.505.890 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.621.640 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 115.750 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 37.380 EUR), erhöhte Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen
an Straßen, der Erneuerung der Pumpe am Sauerbrunnen und die Beschaffung von
Mobiliar für den Geopfad zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung
(1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Der
Umlagesatz beträgt 38,806385 v.H..
Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2017
Schlüsselzuweisungen A in Höhe von voraussichtlich rund 161.600 EUR (Vorjahr
104.414 EUR).
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden
neben der energetischen Sanierung des Kindergartens inkl. Malerarbeiten, auch
für Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungs-programms und für Mobiliar,
Beschilderung und Gestaltung der Geopunkte entsprechende Beträge veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.399.280 EUR und Auszahlungen von 1.464.170
EUR. Aus diesen laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 64.890 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v.
35.400 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 211.000 EUR
eingestellt, insbesondere für den Ausbau der Oberstraße, für die Errichtung
eines Spielplatzes in der „Dornheck“, für die Erneuerung von Gehwegen am
Friedhof und der Sanierung /Neubau der Natursteinmauer am Friedhof sowie eines
Restbedarfs für die Herstellung neuer Urnengräber.
Den Investitionsauszahlungen stehen die
Einzahlungen, insbesondere aus Grundstücksveräußerungen und Beiträgen sowie
einer beantragten Landesförderung für den Ausbau der Oberstraße und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 149.720 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Fehlbetrag von 61.280 EUR, der über die Aufnahme eines Kredits in gleicher Höhe
finanziert wird.
Der Finanzierungsbedarf zur Deckung des negativen Saldos der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie der Tilgungsleistungen i. H. v.
insgesamt 100.290 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde gedeckt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 über
den Haushaltsplan 2017 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017
zu beschließen.