Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Frau Roswitha Weiler, aufgrund ihrer
langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Thür und
ihres ehrenamtlichen Engagement zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ihrer
Heimatgemeinde Thür, den „Kleinen Wappenteller“ der Gemeinde Thür zu verleihen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Frau Roswitha Weiler hat mit Schreiben vom 23.11.2016 ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderats Thür niedergelegt.
Frau Weiler war seit 1999 Mitglied des Gemeinderats Thür. Als
Ratsmitglied war sie in folgenden Ausschüssen tätig.
- Mitglied im
Jungend-, Kultur- und Sozialausschuss (1999 – 2016)
- stellv. Mitglied
im Bau-, Planungs- und Friedhofsausschuss (1999 – 2014)
- stellv. Mitglied
im Hauptausschuss (2014 – 2016)
- stellv. Mitglied
im Rechnungsprüfungsausschuss (2004 – 2009)
Frau Weiler hat sich viele Jahre in der Jugendarbeit der Gemeinde Thür
eingesetzt. Neben ihrem über 15-jährigen ehrenamtl. Engagement im Rahmen des
Jugendausschusses hat sie u.a. den gemeindlichen Jugendtreff betreut.
Außerdem engagierte sich Frau Weiler außerordentlich bei der Sammlung für
die Deutsche Kriegsgräberfürsorge.
Die Richtlinien für Ehrungen der Ortsgemeinde Thür wurden in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.1989 beschlossen.
Danach kann der „Kleine Wappenteller“ mit Dankurkunde der
Ortsgemeinde Thür an folgenden Personen verliehen werden:
a) Ortsbürgermeister, Beigeordnete,
Fraktionsvorsitzende, die ihr Amt mindestens 10 Jahre ausüben,
b) sonstigen Mandatsträgern und
Ehrenamtsinhabern und Ausschussmitglieder nach mindestens 15 Jahren Tätigkeit,
c) erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben
(erfolgreiche Teilnahme an besonderen sportlichen oder kulturellen Wettbewerben
(Landes- oder Deutsche Meisterschaften, Meisterchorsingen etc. Plätze 1-3),
d) besondere Leistungen zum Wohle der
Allgemeinheit und mindestens 15-jährige Tätigkeit im öffentlichen Bereich.
Kirche, Schule, Gemeinde, Vereine etc.).
Die Voraussetzungen zur Verleihung des Kleinen Wappentellers an
Frau Roswitha Weiler liegen nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vor.
Die Verleihung des
Wappentellers soll im Frühjahr erfolgen.