Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Frau Roswitha Weiler, aufgrund ihrer langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Thür und ihres ehrenamtlichen Engagement zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ihrer Heimatgemeinde Thür, den „Kleinen Wappenteller“ der Gemeinde Thür zu verleihen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Frau Roswitha Weiler hat mit Schreiben vom 23.11.2016 ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderats Thür niedergelegt.

 

Frau Weiler war seit 1999 Mitglied des Gemeinderats Thür. Als Ratsmitglied war sie in folgenden Ausschüssen tätig.

- Mitglied im Jungend-, Kultur- und Sozialausschuss (1999 – 2016)

- stellv. Mitglied im Bau-, Planungs- und Friedhofsausschuss (1999 – 2014)

- stellv. Mitglied im Hauptausschuss (2014 – 2016)

- stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss (2004 – 2009)

 

Frau Weiler hat sich viele Jahre in der Jugendarbeit der Gemeinde Thür eingesetzt. Neben ihrem über 15-jährigen ehrenamtl. Engagement im Rahmen des Jugendausschusses hat sie u.a. den gemeindlichen Jugendtreff betreut.

Außerdem engagierte sich Frau Weiler außerordentlich bei der Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

 

Die Richtlinien für Ehrungen der Ortsgemeinde Thür wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.1989 beschlossen.

 

Danach kann der „Kleine Wappenteller“ mit Dankurkunde der Ortsgemeinde Thür an folgenden Personen verliehen werden:

 

 

a)    Ortsbürgermeister, Beigeordnete, Fraktionsvorsitzende, die ihr Amt mindestens 10 Jahre ausüben,

 

b)    sonstigen Mandatsträgern und Ehrenamtsinhabern und Ausschussmitglieder nach mindestens 15 Jahren Tätigkeit,

 

c)    erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (erfolgreiche Teilnahme an besonderen sportlichen oder kulturellen Wettbewerben (Landes- oder Deutsche Meisterschaften, Meisterchorsingen etc. Plätze 1-3),

 

d)    besondere Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit und mindestens 15-jährige Tätigkeit im öffentlichen Bereich. Kirche, Schule, Gemeinde, Vereine etc.).

 

Die Voraussetzungen zur Verleihung des Kleinen Wappentellers an Frau Roswitha Weiler liegen nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vor.

 

Die Verleihung des Wappentellers soll im Frühjahr erfolgen.