Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Einführung einer Halteverbots-Regelung in der Segbachstraße (ab Einmündung Kirchstraße) bis Breitsteinstraße (gegenüber Dorfbrunnen) zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Ordnungsbehörde der VGV Mendig sind aufgrund eigener Feststellungen und entsprechenden Hinweisen aus der Thürer Bevölkerung die regelmäßigen Verkehrsprobleme in der Ortsmitte Thür (Kreuzungsbereich Mendiger Straße/Segbachstraße/Breitsteinstraße) bekannt.

Durch dort parkenden Autos haben größere, längere Fahrzeuge (z.B. Busse) oft Probleme, diesen Kreuzungsbereich ungehindert zu durchfahren.

 

Daneben behindern dort abgestellte Wagen den Verkehr insbesondere im Bereich der Segbachstraße, weil dadurch ein vorausschauendes Erkennen der Verkehrssituation in den einmündenden Straßen (Mendiger Straße und Breitsteinstraße) sehr stark behindert wird bzw. die Verkehrsteilnehmer in der Segbachstraße gezwungen werden, auf der linken Straßenseite in diesen unübersichtlichen Kreuzungsbereich einzufahren.

Am 24.11.2016 fand ein entsprechender Ortstermin unter Beteiligung der Polizeiinspektion Mayen statt, bei dem die Örtlichkeit sehr intensiv in Augenschein genommen wurde.

Letztlich kam man bei diesem Termin zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass sich diese sehr unbefriedigende Situation letztlich nur durch die Einführung einer Halteverbots-Regelung beseitigen lässt, die dann durch die Ordnungsbehörde der VG auch laufend überwacht werden soll.

Dabei sollte dieses Halteverbot in der Segbachstraße, hinter der Einmündung der Kirchstraße, beginnen und dann in der sich anschließenden Breitsteinstraße fortgeführt werden, wo es aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse im Bereich gegenüber des Dorfbrunnens letztlich automatisch endet. Im nachstehend eingearbeiteten Luftbild ist die beschriebene Situation entsprechend dargestellt.

 

 

In einem derartigen straßenverkehrsrechtlichen Verfahren hat die örtliche Verkehrsbehörde neben der zuständigen Polizeidienststelle auch den jeweiligen Straßenbaulastträger zu beteiligen. Dies sind im vorliegenden Falle der Landkreis My-Ko und die Ortsgemeinde Thür. Die Zustimmung des Kreises (als dem Straßenbaulastträger der Fahrbahn der Breitsteinstraße – K 55 in der OD Thür) liegt bereits vor.

 

Hinsichtlich der Beteiligung der Gemeinde Thür (= Straßenbaulastträger der Segbachstraße) erfolgt der Hinweis, dass eine derartige Einbindung grds. ein Geschäft der lfd. Verwaltung ist und daher eigentlich zum Aufgabenkreis des Ortsbürgermeisters gehört. Gleichwohl möchte Ortsbürgermeister Hilger es im vorliegenden Fall dem Gemeinderat überlassen, über den Vorschlag der Verkehrsbehörde der VGV Mendig zu beraten und zu beschließen.