Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt der vorgeschlagenen Einführung einer Halteverbots-Regelung in der
Segbachstraße (ab Einmündung Kirchstraße) bis Breitsteinstraße (gegenüber
Dorfbrunnen) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Ordnungsbehörde der VGV Mendig sind aufgrund eigener Feststellungen
und entsprechenden Hinweisen aus der Thürer Bevölkerung die regelmäßigen
Verkehrsprobleme in der Ortsmitte Thür (Kreuzungsbereich Mendiger
Straße/Segbachstraße/Breitsteinstraße) bekannt.
Durch dort parkenden Autos haben größere, längere Fahrzeuge (z.B. Busse)
oft Probleme, diesen Kreuzungsbereich ungehindert zu durchfahren.
Daneben behindern dort abgestellte Wagen den Verkehr insbesondere im
Bereich der Segbachstraße, weil dadurch ein vorausschauendes Erkennen der
Verkehrssituation in den einmündenden Straßen (Mendiger Straße und
Breitsteinstraße) sehr stark behindert wird bzw. die Verkehrsteilnehmer in der
Segbachstraße gezwungen werden, auf der linken Straßenseite in diesen
unübersichtlichen Kreuzungsbereich einzufahren.
Am 24.11.2016 fand ein entsprechender Ortstermin unter Beteiligung der
Polizeiinspektion Mayen statt, bei dem die Örtlichkeit sehr intensiv in
Augenschein genommen wurde.
Letztlich kam man bei diesem Termin zu dem übereinstimmenden Ergebnis,
dass sich diese sehr unbefriedigende Situation letztlich nur durch die
Einführung einer Halteverbots-Regelung beseitigen lässt, die dann durch die
Ordnungsbehörde der VG auch laufend überwacht werden soll.
Dabei sollte dieses Halteverbot in der Segbachstraße, hinter der
Einmündung der Kirchstraße, beginnen und dann in der sich anschließenden
Breitsteinstraße fortgeführt werden, wo es aufgrund der konkreten örtlichen
Verhältnisse im Bereich gegenüber des Dorfbrunnens letztlich automatisch endet.
Im nachstehend eingearbeiteten Luftbild ist die beschriebene Situation
entsprechend dargestellt.
In einem derartigen straßenverkehrsrechtlichen Verfahren hat die örtliche
Verkehrsbehörde neben der zuständigen Polizeidienststelle auch den jeweiligen
Straßenbaulastträger zu beteiligen. Dies sind im vorliegenden Falle der
Landkreis My-Ko und die Ortsgemeinde Thür. Die Zustimmung des Kreises (als dem
Straßenbaulastträger der Fahrbahn der Breitsteinstraße – K 55 in der OD Thür)
liegt bereits vor.
Hinsichtlich der Beteiligung der Gemeinde Thür (= Straßenbaulastträger
der Segbachstraße) erfolgt der Hinweis, dass eine derartige Einbindung grds.
ein Geschäft der lfd. Verwaltung ist und daher eigentlich zum Aufgabenkreis des
Ortsbürgermeisters gehört. Gleichwohl möchte Ortsbürgermeister Hilger es im
vorliegenden Fall dem Gemeinderat überlassen, über den Vorschlag der
Verkehrsbehörde der VGV Mendig zu beraten und zu beschließen.