Sitzung: 02.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/003/2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
1.505.890 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.621.640 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 115.750 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 37.380 EUR), erhöhte Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen
an Straßen, der Erneuerung der Pumpe am Sauerbrunnen und die Beschaffung von
Mobiliar und Beschilderung für den Geopfad zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur
Umlagesenkung (1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Der
Umlagesatz beträgt 38,806385 v.H..
Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2017
Schlüsselzuweisungen A in Höhe von voraussichtlich rund 161.600 EUR (Vorjahr
104.414 EUR).
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden
neben der energetischen Sanierung des Kindergartens inkl. Malerarbeiten, auch
für Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms und für Mobiliar,
Beschilderung und Gestaltung der Geopunkte entsprechende Beträge veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.399.280 EUR und Auszahlungen von
1.464.170 EUR. Aus diesen laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt
sich ein negativer Saldo von 64.890 EUR. Unter Berücksichtigung der
Tilgungsleistungen i. H. v. 35.400 EUR kann keine positive Finanzspitze
ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 211.000 EUR
eingestellt, insbesondere für den Ausbau der Oberstraße, für die Errichtung
eines Spielplatzes in der „Dornheck“, für die Erneuerung von Gehwegen am Friedhof
und der Sanierung /Neubau der Natursteinmauer am Friedhof sowie eines
Restbedarfs für die Herstellung neuer Urnengräber.
Den Investitionsauszahlungen stehen die
Einzahlungen, insbesondere aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 149.720 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Fehlbetrag von 61.280 EUR, der über die Aufnahme eines Kredits in gleicher Höhe
finanziert wird.
Der Finanzierungsbedarf zur Deckung des negativen Saldos der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie der Tilgungsleistungen i. H. v.
insgesamt 100.290 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde gedeckt.