Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den eingereichten Vorschlag zur Kenntnis zu nehmen und im Haushaltsplan der Stadt Mendig für das Haushaltsjahr 2017 nicht zu berücksichtigen, da die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit des 1. Beigeordneten der Stadt Mendig zielführend und für das Projekt gewinnbringend ist.

In dem Geschäftsbereich „Flüchtlinge und Asylbewerber“ ist der Beigeordnete bei dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ständiger Vertreter des Bürgermeisters; hier findet eine dauerhafte Vertretung statt. Eine weitere Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen wird nicht geleistet; weder Sitzungsgeld noch Aufwandsentschädigung für laufende Vertretungen des Stadtbürgermeisters. Bei Urlaubsvertretungen des Stadtbürgermeisters wird eine Aufwandsentschädigung unter Anrechnung des für den Geschäftsbereich erhaltenen Betrages gezahlt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Übernahme des Geschäftsbereiches ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung und unterliegt insofern bei Beibehaltung dieses Geschäftsbereiches nicht dem Ermessen des Stadtrates.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

19

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

2

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Thomas Schneider vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.

 

 

Sachverhalt:

Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 04.01.2017. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 05.01.2017, 8.00 Uhr und endete am 18.01.2017, 16.00 Uhr.

 

Es wurde folgender Vorschlag eingereicht.

 

„Soweit ich informiert bin, erhielt der 1. Beigeordnete – ehrenamtlich – der Stadt Mendig im Jahre 2016 neben seinen finanziellen Entschädigungen für seine Vertretung des Stadtbürgermeisters, seinen Teilnahmen an den Ratssitzungen und Ausschusssitzungen monatlich weitere ca. 1.000 EUR für sein zusätzliches Ehrenamt als Flüchtlingsbetreuer. Diesen hohen Betrag für ein Ehrenamt halte ich für viel zu hoch! Daher sollte im neuen Haushalt (2017) für dieses Ehrenamt ein solch stolzer Betrag nicht mehr eingestellt werden! Zusammen mit den Ausgaben für das Ehrenamt „Flüchtlingsbetreuung“ des 1. Beigeordneten der VG Mendig wurden so im Jahr 2016 gut 20.000 EUR für die ehrenamtliche Betreuung durch diese beiden Beigeordneten ausgegeben bzw. für 2017 eingeplant!!“