Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den eingereichten Vorschlag zur
Kenntnis zu nehmen und im Haushaltsplan der Stadt Mendig für das Haushaltsjahr
2017 nicht zu berücksichtigen, da die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit des 1.
Beigeordneten der Stadt Mendig zielführend und für das Projekt gewinnbringend
ist.
In dem Geschäftsbereich „Flüchtlinge und Asylbewerber“ ist
der Beigeordnete bei dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ständiger Vertreter
des Bürgermeisters; hier findet eine dauerhafte Vertretung statt. Eine weitere Aufwandsentschädigung für die
Teilnahme an Sitzungen wird nicht geleistet; weder Sitzungsgeld noch
Aufwandsentschädigung für laufende Vertretungen des Stadtbürgermeisters. Bei
Urlaubsvertretungen des Stadtbürgermeisters wird eine Aufwandsentschädigung
unter Anrechnung des für den Geschäftsbereich erhaltenen Betrages gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Übernahme des
Geschäftsbereiches ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung und unterliegt
insofern bei Beibehaltung dieses Geschäftsbereiches nicht dem Ermessen des
Stadtrates.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
19 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Thomas Schneider vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 04.01.2017. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 05.01.2017, 8.00 Uhr und endete am
18.01.2017, 16.00 Uhr.
Es wurde folgender Vorschlag eingereicht.
„Soweit ich informiert bin, erhielt der 1. Beigeordnete – ehrenamtlich –
der Stadt Mendig im Jahre 2016 neben seinen finanziellen Entschädigungen für
seine Vertretung des Stadtbürgermeisters, seinen Teilnahmen an den
Ratssitzungen und Ausschusssitzungen monatlich weitere ca. 1.000 EUR für sein
zusätzliches Ehrenamt als Flüchtlingsbetreuer. Diesen hohen Betrag für ein
Ehrenamt halte ich für viel zu hoch! Daher sollte im neuen Haushalt (2017) für
dieses Ehrenamt ein solch stolzer Betrag nicht mehr eingestellt werden!
Zusammen mit den Ausgaben für das Ehrenamt „Flüchtlingsbetreuung“ des 1.
Beigeordneten der VG Mendig wurden so im Jahr 2016 gut 20.000 EUR für die
ehrenamtliche Betreuung durch diese beiden Beigeordneten ausgegeben bzw. für
2017 eingeplant!!“