Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2017.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

20

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 11.127.460 EUR und bei den Aufwendungen mit 12.326.170 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.198.710 EUR (Vorjahr -1.398.800 EUR). In folgenden Positionen ergaben sich u. a. Veränderungen zur Vorjahresplanung:

  • Personalaufwendungen nahezu gleich bleibend mit 2.120.370 EUR (Vorjahr 2.123.690 EUR)
  • Einsparungen bei den Umlagezahlungen für Verbandsgemeinde- und Kreisumlage von insgesamt 159.290 EUR, u.a. aufgrund geringerer Umlagegrundlage (rd. 141.500 EUR weniger)
  • Geringere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lt. der Novemberschätzung 2016 (landesweite Situation)
  • höhere Gewerbesteuererträge (von 2 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR).

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 478.270,00 EUR.

Es wird ein ordentliches Ergebnis von -844.740 EUR ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Aufwendungen mit 136.750 EUR und den zu berücksichtigenden Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Ertrag von 20.230 EUR, Aufwand i. H. v. 237.450 EUR) ermittelt sich der Jahresfehlbetrag von 1.198.710 EUR.

 

Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und – auszahlungen mit 13.345.550 EUR ab. Bei den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen mit 10.231.940 EUR und den ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen mit 10.736.140 EUR ergibt sich ein negativer Saldo von 504.200 EUR.

 

Investitionen in Gesamthöhe von 2.040.850 EUR wurden berücksichtigt u.a. für das neue Lichtkonzept Lavakeller, den Ausbau des Teilstücks Thürer Straße sowie den Neuausbau eines Teilstücks der Friedrich-Ebert-Straße, der DSL-Ausbau im Bereich des Elisabethbrunnens, der Anteil der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für den Abriss des Gebäudes Heidenstockstraße mit der Anlegung von Parkplätzen und der Erwerb von Grundstücken im Industrie- und Gewerbegebiet.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 1.671.190 EUR über eine Kreditaufnahme von 369.660 EUR. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2017 betragen insgesamt 517.280 EUR.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2017 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 25,18 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 232.070 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2016 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2017 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.

 

Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2017 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.01.2017. Der Ausschuss hat einstimmig bei vier Enthaltungen dem Stadtrat empfohlen, dem Haushaltsplan 2017 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017 zu beschließen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.