Sitzung: 26.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/001/2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
2.160.060 EUR und bei den Aufwendungen mit 2.318.850 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 158.790 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 100.310 EUR) zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur
Umlagesenkung (1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Der
Umlagesatz beträgt 38,806385 v.H..
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden
neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen beim Kindergarten für
Akustikmaßnahmen in den Gruppenräumen und Bodenbeläge auch bei der
Mehrzweckhalle für Gutachten- und Planungskosten für die Sanierung und den
Abriss sowie für die energetische Sanierung der Beleuchtung entsprechende
Beträge veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.003.290 EUR und Auszahlungen von
1.868.640 EUR. Im außerordentlichen Bereich ergeben sich Auszahlungen in Höhe
von 140.500 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit und den außerordentlichen Auszahlungen einschließlich der
Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 5.850 EUR.
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 54.730 EUR kann keine
positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 770.290 EUR
eingestellt, insbesondere für die Fortführung des Neubaus eines Bolzplatzes,
für die Erneuerung von Straßenleuchten, für die Errichtung neuer Gräberfelder
sowie für die Fortführung der Erschließung einschl. Beleuchtung des III.
Bauabschnittes und des Endausbaus des I. Bauabschnittes im Gewerbegebiet.
Außerdem für die Fortführung der Erschließung (Straßenbau einschl. Endausbau,
Beleuchtung, Planungskosten) und Herstellung der Versorgungsanlagen Wasser,
Kanal und Oberflächenentwässerung einschl. Vermessungskosten im Neubaugebiet
„Am Sportplatz“.
Den Investitionsauszahlungen stehen die
Einzahlungen, insbesondere aus der Veräußerung von Gewerbegrundstücken, von
Baugrundstücken im NBG „Am Sportplatz“, vom Sportplatzgebäude sowie des
Anwesens des ehem. Gasthauses „Zur Traube“, die Kostenbeteiligung des Kreises,
eines Zuschusses der Verbandsgemeinde für den Bau eines Spielfeldes, das für
den Schulunterricht genutzt werden kann sowie Zuweisungen und Beiträge in Höhe
von insgesamt 1.473.620 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Überschuss von 703.330 EUR, der sowohl die Tilgungsleistungen und das Defizit
im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
ausgleicht als auch zur Abnahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde i. H. v. 246.210 EUR und gleichzeitig zu einer Zunahme der
Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 396.540 EUR führt.