Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 2.160.060 EUR und bei den Aufwendungen mit 2.318.850 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 158.790 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 100.310 EUR) zurückzuführen ist. 

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Der Umlagesatz beträgt 38,806385 v.H..

 

Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen beim Kindergarten für Akustikmaßnahmen in den Gruppenräumen und Bodenbeläge auch bei der Mehrzweckhalle für Gutachten- und Planungskosten für die Sanierung und den Abriss sowie für die energetische Sanierung der Beleuchtung entsprechende Beträge veranschlagt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.003.290 EUR und Auszahlungen von 1.868.640 EUR. Im außerordentlichen Bereich ergeben sich Auszahlungen in Höhe von 140.500 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und den außerordentlichen Auszahlungen einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 5.850 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 54.730 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

Investitionen sind in Höhe von 770.290 EUR eingestellt, insbesondere für die Fortführung des Neubaus eines Bolzplatzes, für die Erneuerung von Straßenleuchten, für die Errichtung neuer Gräberfelder sowie für die Fortführung der Erschließung einschl. Beleuchtung des III. Bauabschnittes und des Endausbaus des I. Bauabschnittes im Gewerbegebiet. Außerdem für die Fortführung der Erschließung (Straßenbau einschl. Endausbau, Beleuchtung, Planungskosten) und Herstellung der Versorgungsanlagen Wasser, Kanal und Oberflächenentwässerung einschl. Vermessungskosten im Neubaugebiet „Am Sportplatz“.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen, insbesondere aus der Veräußerung von Gewerbegrundstücken, von Baugrundstücken im NBG „Am Sportplatz“, vom Sportplatzgebäude sowie des Anwesens des ehem. Gasthauses „Zur Traube“, die Kostenbeteiligung des Kreises, eines Zuschusses der Verbandsgemeinde für den Bau eines Spielfeldes, das für den Schulunterricht genutzt werden kann sowie Zuweisungen und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.473.620 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Überschuss von 703.330 EUR, der sowohl die Tilgungsleistungen und das Defizit im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausgleicht als auch zur Abnahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 246.210 EUR und gleichzeitig zu einer Zunahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 396.540 EUR führt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.